Hallo
Ich habe eine Frage und hoffe Ihr wird mir weiter helfen
Also:
Angenommen, seit Juni 2000 ist eine Person in einem Betrieb (300 Mitarbeiter) als kaufmännische Angestellte beschäftigt.
Seit Jan 2003 schwer Herz krank und seit dem krank geschrieben. Jetzt hat ihr der Arbeitsgeber gekündigt aus gesundheitlichen gründen.
Auf Grund der Krankheit warter sie auf eine Transplantation und würde danach auch wieder dort gerne arbeiten aber es kann noch einige Monate bis zu einem Jahr dauern.
Da sie zu 70 % schwerbeschädigt ist hat sie aber ihrem Arbeitsgeber nicht mitgeteilt da sie während der Krankheit so oder so zu Schwerbeschädigtenabgaben nicht dazu gerechnet werden darf .
Jetzt hat sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht, bei Arbeitsamt jedoch noch nicht gemeldet da sie erst wieder aus dem Krankenhaus raus ist.
Was soll sie da noch unternehmen und was soll sie beachten damit ihr keine Nachteile durch die Kündigung entstehen?
Zu allem übel hat sie noch ca. 200 Überstunden die vom AG noch nicht bezahlt sind (trotz mündliche Nachfrage).
Danke für Rat und Vorschläge
tomy
Hallo tomy
Die Antwort, die „mastena“ in einem anderen Forum bekommen hat, habe ich gelesen. Sie war außerordentlich gut und ihr ist m.E. nichts hinzuzufügen. Oder sind doch noch Fragen offen?
Gruß,
LeoLo
Hallo leo,
wäre super wenn du mal nen Link zu der Antwort liefern könntest. Würde mich auch mal interessieren!!!
Vielen Dank
Sueh
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Hallo
wäre super wenn du mal nen Link zu der Antwort liefern
könntest. Würde mich auch mal interessieren!!!
Hier der Verlauf des threads (setze die Genehmigung von gOllum mal voraus :o))
Hallo
Also als erstes sollten Sie ihren AG nachweislich davon in Kenntnis setzen, daß Sie schwerbehindert sind. Er wird dann die Zustimmung des Integrationsamstes zur Wirksamkeit der Kündigung einholen müssen. (Wann ging Ihnen die Kü denn zu?)
Desweiteren wäre es m.E. nicht unklug, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.
gOllum
hallo gOllum
das war aber schnell.
also die Kündigung ist vom 12.02.04 z. 15.04.04.
und mit dem Unterrichten, dass ich schwerbehindert bin ist es jetzt wahrscheinlich zu spät da er das auch schon aus der Klage beim Arbeitsgericht lesen kann.
mastena
mastena schrieb:
das war aber schnell.
also die Kündigung ist vom 12.02.04 z. 15.04.04.
und mit dem Unterrichten, dass ich schwerbehindert bin ist es jetzt wahrscheinlich zu spät da er das auch schon aus der Klage beim Arbeitsgericht lesen kann.
– Nein. Zu spät ist es nicht. Wenn ich das auswendig korrekt im Kopf habe, muß die Information dem AG innerhalb einer „angemessenen Frist“ (regelmäßig 1 Monat) zugehen. Also: Einwurfeinschreiben aufsetzen und abschicken!
gOllum
hallo
aber die Behinderung „besteht“ schon seit August ???
oder ist da die Zeitpunkt der Kündigung gemeint ???
mastena
mastena schrieb:
oder ist da die Zeitpunkt der Kündigung gemeint ???
Ja
gOllum
Gruß,
LeoLo