Kündigung wegen Unterschriftenfälschung? Szene 2

Hallo,
und zwar habe ich eine Frage zu folgendem Szenario:
Eine Abteilung bekommt ein angebliches Schreiben zur Bestellung/Teilnahme an einer Schulung, etc … die alle Unterschreiben müssen. Da zwei Personen im Urlaub sind wird ein Mitarbeiter „gezwungen“ (ohne Druckmittel, sondern nur: „hier müssen sie noch für Person A mit -Pers. A- unterschreiben, damit er auch teilnehmen darf, dass ist wichtig!“) für einen Kolleg /in zu unterschreiben.
Was für Folgen kann die Unterschrift haben, wenn es auffliegt?

Hallo,

kommt darauf an mit welchem Namen er unterschreibt,
mit seinem eigenen in Verbindung mit i.A. (im Auftrag)
oder mit dem Namen der anderen Person.

Gruß

Er unterschriebt mit einem anderen Namen

Strafanzeige wegen Anstiftung u. Beihilfe anbieten
Hallo

und zwar habe ich eine Frage zu folgendem Szenario:
Eine Abteilung bekommt ein angebliches Schreiben zur
Bestellung/Teilnahme an einer Schulung, etc … die alle
Unterschreiben müssen. Da zwei Personen im Urlaub sind wird
ein Mitarbeiter „gezwungen“ (ohne Druckmittel, sondern nur:
„hier müssen sie noch für Person A mit -Pers. A-
unterschreiben, damit er auch teilnehmen darf, dass ist
wichtig!“) für einen Kolleg /in zu unterschreiben.
Was für Folgen kann die Unterschrift haben, wenn es auffliegt?e

Was heißt schon „auffliegt“? Es ist dem AG doch alles von allem Anfang an bekannt. Der Vorgesetzte (warum unterschreibt der eigentlich nicht selber für seine Mitarbeiter?) fordert einen Mitarbeiter auf, dafür zu unterschrieben, dass zwei andere Mitarbeiter an einer Schulung teilnehmen können. Im Rahmen seines Direktionsrechts kann er wohl Mitarbeiter zu Schulungsmaßnahmen schicken, eine Unterschrift von denen oder Dritten dafür sollte nicht mal erforderlich sein. Formal mag es eine Unterschriftenfälschung sein, aber dann war das, was davor lief, die Anstiftung zu einer Straftat und auch die Beihilfe ist mit abgedeckt. Besonders blöd, wenn man seine Kenntnis der Strafbarkeit und damit den eigenen Vorsatz dann auch noch in einem Kündigungsschreiben gesteht.

Nun würde ich erst mal auf die rechtskräftige richterliche Feststellung nach vorangegangener staatsanwaltlicher Ermittlung des gesamten Sachverhalts warten. Per eigener Einschätzung des AG mag ja eine nur einseitige und zu einer Kündigung berechtigende Straftat vorliegen, aber AGs irren sich mitunter, und dann wird’s teuer. Vorm Strafgericht wie vorm Arbeitsgericht.

Gruß
smalbop