Hallo, die Diskussion gab es hier schon öfters. Ich denke der
Fall ist ähnlich gelagert und schliesse mich da Günters
Meinung an./t/kuendigung-eigenbedarf-mietwohnung–2/1911690/4
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Wir haben uns ein Haus gekauft.Wie schon vorher beschrieben
haben wir ein paar Probleme mit unserer Mieterin. Wir
möchten
ihr jetzt kündigen, darauf angesprochen sagte sie zu uns das
wir ihr ein 3-jähriges Wohnrecht einräumen müssten. Sie
beruft
sich dabei auf den Paragraph 577a des BGB. Hat sie recht
damit
oder hat sie sich das aus den Fingern gesogen? Danke im
voraus
für die HilfeHallo,
ich vertrete diese Rechtsauffassung zum § 577 a BGB nicht.
Diese Vorschirft würde jeden Eigenbedarf unmöglich machen…
Ja, ja aber der Haken der Sache ist, daß der, der kauft, diesen Mangel vorher kennt und deshalb am Fliegenfänger hängt.
Anders ist das, wenn dieser Umstand nach dem Kauf auftritt.
Johannes.