Kündigung wegen Vertragsumstellung - Sperre

Hallo,

angenommen ein AN bekommt Arbeit, zunächst befristeter Vertrag, Übergang in unbefristet nach 12 Monaten. Findet er erst einmal toll.
Das Gehalt ist die ersten zwölf Monate gering - netto bleiben ca. 30,00 € mehr als Alg2 übrig.

Nach den zwölf Monaten ist Gehaltserhöhung vertraglich festgehalten, Gehalt immer noch wenig aber eben so ausreichend.

Jetzt käme also der Chef und meine, auf Grund der momentan schwierigen Lage wären die Einstellungskriterien verschärft worden, der Vertrag würde nicht verlängert, wenn Interesse an Vertragsverlängerung bestünde dann erst einmal als erneut befristeter 1-Jahres-Vertrag, dieser ginge dann aber in ein festes Anstellungsverhältnis über.

Das wäre zwar dämlich aber naja, gibt schlimmeres.

In dieser erneuten Vereinbarung stünde nun aber das alte Gehalt, nicht die eigentlich vereinbarte Erhöhung. Der AN möchte dem nicht zustimmen, da er kaum über die Runden kommt, der Chef bietet ihm darauf an die Firma einfach zu verlassen, Besprechung der Entscheidung demnächst.

Was nun also wenn der AN genau dies tut?
Er müsste sich direkt wieder bei der Behörde melden und würde hier erst einmal gesperrt werden - bekommt 3 Monate 75% des Regelsatzes.
Ist das richtig?

Natürlich ist das eigentlich verständlich, immerhin hat er eine zumutbare Arbeitsgelegenheit abgelehnt.

Nun ist der AN nicht alleine sondern hat eine Frau und zwei Kinder.
Bekommen die volle Regelleistung oder werden diese auch gekürzt?

Von was werden die 25% abgezogen?

Kann auf Grund der Kindes und des Säuglinges ein Härtgrund vorgebracht und dadurch die Sperre verringert / der auszuzahlende Betrag erhöht werden?

Kann, obwohl das Kind gerade geboren wurde noch Erstaustattung für dieses beantragt werden? Der Betrag hiervon würde die Sperre ja wieder ein wenig puffern.

Man nehme an, der AN möchte bei der demnächst folgenden Diskussion ein wenig Hintergrundwissen haben, um dem Chef vorzurechnen, dass er 2-3 Monate Alg2 bis zu einer Neuanstellung nicht so unbedingt fürchtet… Bluffen ist meist der halbe Poker…

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Grüße,

Fonz

In dieser erneuten Vereinbarung stünde nun aber das alte Gehalt, nicht die eigentlich vereinbarte Erhöhung. Der AN möchte dem nicht zustimmen, da er kaum über die Runden kommt, der Chef bietet ihm darauf an die Firma einfach zu verlassen, Besprechung der Entscheidung demnächst.

Was nun also wenn der AN genau dies tut?

Es wurde ein Arbeitsangebot abgelehnt.

Er müsste sich direkt wieder bei der Behörde melden und würde hier erst einmal gesperrt werden – bekommt 3 Monate 75 % des Regelsatzes.
Ist das richtig?

So einfach pauschal lässt sich das nicht beantworten; falls bereits Sanktionen vorgenommen wurden, kann die erneute Sanktion höher ausfallen.

Natürlich ist das eigentlich verständlich, immerhin hat er eine zumutbare Arbeitsgelegenheit abgelehnt.

Nun ist der AN nicht alleine, sondern hat eine Frau und zwei Kinder.
Bekommen die volle Regelleistung oder werden diese auch gekürzt?

M. W. nur der „abgelehnte“ Arbeitnehmer, denn die Frau und die Kinder haben sich ja nicht rechtswidrig verhalten.

Von was werden die 25 % abgezogen?

Ggf. wird für die Dauer von 3 Monaten das gesamte ALG 2 gestrichen.

Kann auf Grund der Kindes und des Säuglinges ein Härtegrund vorgebracht und dadurch die Sperre verringert/der auszuzahlende Betrag erhöht werden?

Ein Kind und ein Säugling sind der Grund, eine Arbeit anzunehmen, und nicht das Gegenteil.

Kann, obwohl das Kind gerade geboren wurde, noch Erstaustattung für dieses beantragt werden?

Wäre bei der Arge/dem Jobcenter zu beantragen, und hier wurden die Regeln zum Jahresanfang verschärft.

Der Betrag hiervon würde die Sperre ja wieder ein wenig puffern.

Naja, ich will höflich bleiben…

Man nehme an, der AN möchte bei der demnächst folgenden Diskussion ein wenig Hintergrundwissen haben, um dem Chef vorzurechnen, dass er 2–3 Monate Alg2 bis zu einer Neuanstellung nicht so unbedingt fürchtet… Bluffen ist meist der halbe Poker…

Man nehme an, der Arbeitgeber setzt sich unverzüglich mit der Arge in Verbindung und unterbreitet der Arge „sein Verständnis“ über den Umgang der Arge hinsichtlich Arbeitsunwilligen, die von seinen Steuergeldern bezahlt werden.
Wie würde die Diskussion dann zwischem dem Arbeitslosen und seinem Sachbearbeiter laufen?
(Warum geh’ ich eigentlich arbeiten, bin zu alt, zu krank, --( ).)

Klugen Tag noch

Hallo,

erst einmal Danke für deine Antwort.

Teilweise verstehe ich auch, dass du recht patzig wirst, aber, ich wiederhole:

Man nehme an, der AN möchte bei der demnächst folgenden
Diskussion ein wenig Hintergrundwissen haben, um dem Chef
vorzurechnen, dass er 2-3 Monate Alg2 bis zu einer
Neuanstellung nicht so unbedingt fürchtet… Bluffen ist meist
der halbe Poker…

In vorliegender Sachlage ginge es nicht um jemanden, der meint ein paar Monate arbeiten seien fürs erste wieder genug.
Wir nehmen hier eine Situation an, in der sich jemand mit Familie allerlei Unkosten und Aufwand aufgehalst hat um Arbeit zu finden - und nun versucht der Chef ihn zu neppen.

Dabei wissen beide, dass der AN geneppt wird und dabei eigentlich für das Unternehmen wichtig ist. Der Chef hat aber eben das Killerargument; wenns dir nicht passt, gehste halt stempeln.

Dem Chef dann vorrechnen zu können, dass man, selbst wenn man die nächsten drei Monate Alg2 beantragen müsste, finanziell kaum schlechter steht, dementsprechend kaum Angst vor Alg2 hat (auch wenn man dies natürlich nicht möchte) nimmt dem Argument ein wenig die Spitze - mit den weiter vorhandenen Argumenten sollte sich dann durchaus ein kompromiss aushandeln lassen.

Besser? Sind nicht immer alles gleich Schmarotzer…

Danke auf jeden Fall.

Gruß,

Fonz