Hallo liebe User, vor 3 1/2 Jahren bezog man eine schöne Wohnung. Schon vor Einzug wurde man gewarnt. Feuchtigkeit und Schimmel im Souterainbereich waren in dieser Wohnung schon bekannt. Aber die alte Wohnung war gekündigt und 2 Tage nach Erhalt der Hiobsbotschaft war der Umzugstag. Der Vermieter beruhigte den neuen Mieter und sagte, das ein Rohrbruch dafür verantwortlich war und alles wäre wieder in Ordnung. Das war Anfang August 2007. Im November des gleichen Jahres waren die ersten Tage mit Minusgraden. Da fing das Grauen dann an. Das Wasser lief an einer Stelle im Schlafzimmer förmlich die Wand von oben nach unten runter. Das gleiche im damaligem Kinderzimmer. Dazu muss erwähnt werden, das in beiden Zimmern vor unserer Zeit vom Eigentümer angebaut wurde und darüber die Terrasse liegt. Man informierte den Eigentümer und er versprach Abhilfe. Aber ausser das er dem Mieter ständig irgendwelche Handwerker zum gucken geschickt hatte, passierte nichts. Zum Glück erfuhr der Mieter dann von mehreren Seiten, das alle vorherigen Mieter schon wegen dieser Wohnung bei einer Anwältin waren und gab dem Mieter die Adresse. Und siehe da, es gab schon mehrere Gutachten und herraus kamen bauliche Mängel. Keine Aussenisolierung bei zu dünner Wand, Terrassenaufbau nicht in Ordnung usw. Alles in einem - die Renovierung ein sehr teurer Spass. Der Stress begann und nach einem Jahr hat der Mieter besagte Anwältin eingeschaltet und Miete gemindert. Daraufhin hat der nette Eigentümer auf der Terrasse die Fugen erneuern lassen ( welche sowieso alle 2 Jahre erneuert werden sollten ).Das half natürlich nicht und im nächsten Winter war wieder das Gleiche. Die Anwältin hat dem Vermieter dann ein Schreiben geschickt, in dem auf eine Mängelbeseitigungsklage hingewiesen wurde. Jetzt wurde - seitens des Eigentümers - ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet. Vom Gericht kam ein Gutachter und zeigte ihm die Mängel , mit dem Hinweis, das es sehr teuer würde, diese Schäden zu beseitigen. Dieses Jahr nun schickte der Vermieter wieder Firmen zwecks Begutachtung. Die 1. Firma war der Meinung, das es an der Terrasse liegt und wollte diese sanieren und im Soutterain noch Wände abdichten. Das sollte sich auf ca 13000 Euro belaufen. Die 2. Firma war aber der Meinung, das liegt an der Mauer zum Nachbar und wollte diese bearbeiten und im Untergeschoss mit Degesil die Wände verpressen. Der Spass lag bei ca 1500 Euro. Nun darf man raten , was gemacht wurde. Richtig - die Verpressung. Nun war man auf den kommenden Winter gespannt. Und was man ahnte wurde bittere Wirklichkeit. Die Miete hat der Mieter danach wieder gekürzt ( die volle Miete wurde vom Zeitpunkt des Verpressens unter Vorbehalt wieder bezahlt ). Das passte dem Eigentümer nicht und er drohte schon zum 3. Mal mit Kündigung. Und die hat der Mieter heute am 31.12.2010 erhalten. Angeblich wegen Eigenbedarf, da in der Ehe des Eigentümers unüberbrückbare Probleme vorliegen. Mit dieser Kündigung hatte man den Mieter schon am 27.12.2010 gedroht, wenn er nicht die volle Miete zahlen würde. Der Mieter haben erst am 6.1.2011 einen Termin bei der Anwältin, aber solange kann er vor Wut und Enttäuschung nicht schlafen. Noch zur Info - der Eigentümer hatte die Wohnung schon mal verkauft und musste sie dann laut Gericht wegen der Feuchtigkeit wieder zurückkaufen. Danach hat er das " Wasserschlösschen " vermietet und die Vormieter zogen nach einem Jahr auch wieder aus. Die jetzigen Mieter wollten eigentlich nicht ausziehen, weil man so etwas nicht mehr zur Miete findet und eine superschöne Nachbarschaft vorhanden ist. Was kann der Mieter machen und wie lange kann er einen Auszug herrauszögern ? Der Mierter hoffe, das erfahrene User ihm da weiterhelfen können. Ansonsten kommt alle gut ins neue Jahr. LG
Hallo Wolkenfeger,
mächtiger Text :-/.
Die Vermutung, es könne sich um einen vorgeschobenen Eigenbedarf handeln, liegt zwar nahe, aber es wird schwierig sein, im Vorfeld diesen nachzuweisen.
Mit Herauszögern wird nicht viel sein, man muß sich darüber im Klaren sein, dass man auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt, wenn das Gericht zur Auffassung kommt, der Eigenbedarf ist gerechtfertigt.
Über kurz oder lang wird man sich eh um eine neue Wohnung bemühen müssen, da das Verhältnis Mieter - Vermieter so zerrüttet ist, dass ein langfristiges, vernünftiges Mietverhältnis nahezu ausgeschlossen werden kann.
Die Anwältin der Mieter wird wohl eine ähnliche Auffassung haben werden.
Gruß und guten Rutsch
Joschi