Kündigung wegen... Was ist besser?

Hallo

Folgender fikitver Fall:
Ein Mitarbeiter kommt immer öfter angetrunken zur Arbeit, teilweise sogar so betrunken, das er die Arbeit nicht verrichten kann und deswegen nach Hause geschickt werden muß.

Es gab dann auch verschiedene Gespräche, wonach es dann auch mal besser wurde, angeblich auch eine Therapie gemacht wird usw.
Irgendwann wird der Mann aber doch (fristlos) entlassen, aber nicht wegen dem Alkoholkonsum, sondern wegen „Sexueller Belästigung“.

Da wollte ich mal fragen; Ist das für den gekündigten irgendwie „von Vorteil“, wenn er wegen sexueller Belästigung entlassen wird und nicht wegen Alkoholkonsums?
Oder kann man wegen Alkohol niemanden rauswerfen.

Vielen Dank für die Auskunft. Bitte Beachten: Dieser Fall betrifft mich nicht!

Gruß
Taki

Hallo,

Oder kann man wegen Alkohol niemanden rauswerfen.

siehe: http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Alkoholis…

Gruß Merger