Kündigung wegen Weiterbildung?

Hallo!
Habe mal eine frage.
Meine Freundin hat sich entschlossen im Oktober eine Weiterbildung zumachen. Letztes Jahr im Oktober hat Sie Ihrem Arbeitgeber das mitgeteilt. Der war auch sehr angetan und hat sogar vorgeschlagen, das sie neben der Schule noch im Laden arbeiten kann. Der Vertrag sollte dann im Oktober geändert werden. Aber nun heißt es auf einmal, das sie gehen soll. Also sie soll kündigen.
Ist das so rechtens? Muß der Arbeitnehmer bei einer Weiterbildung, obwohl er Nebenbei beim Arbeitgeber arbeiten könnte, kündigen?
Oder muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
Gruß Reno

Hi,

Wenn du Weiterbildung nicht in die Arbeitszeiten fällt und auch nicht die Arbeit behindert/beeinflusst, dann hat es dem Arbeitgeber nichtmal zu interessieren. Ich selbst mache auch ne Weiterbildung in Abendform, arbeite Tagesschicht. Streng genommen muss ich es meinem AG nicht mal erzählen.
Was soll das denn für ein Kündigungsgrund sein? Man wird gekündigt weil man sich weiterbildet? Da werden sich die Richter vor der Kammer aber freuen!

Kündigt man selber, dann ist man selber Schuld!
Kündigt der AG in der Probezeit kann man evtl. eine Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht einreichen.
Kündigt der AG nach der Probezeit kann man eine Kündigungsschutzklage einreichen. Generell muss eine Kündigung sozial gerechtfertig sein.
Auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder selbst kündigen.

Der Vertrag sollte dann im Oktober geändert
werden.

Warum das denn?

Generell noch die Frage offen: Ist deine Freundin in der Probezeit?

Gruss Daniel

Also der Vertrag sollte von eine 40 Stunden pro Woche Vertrag in einen angemessenen Stundenvertrag geändert werden. Weil die Schule Ein Jahr von Montags bis Freitags von 9 bis 13 Uhr geht. Nach der Schule und Samstags sollte Sie dann arbeiten. In der Probezeit ist sie nicht mehr. Nur jetzt sagt die Geschäftsführerin, das sie gehen soll.

Die Frage ist nun die weitere Vorgehensweise. Die Geschäftsführerin weiss nun, dass jemand eine Weiterbildung machen möchte. Vielleicht ist diese Weiterbildungsmaßnahme nicht mal für den Betrieb gedacht und dafür soll dann die Arbeitszeit verkürzt werden? Sie hat wohl jetzt erst erkannt, dass nach der Weiterbildung die Mitarbeiterin wohl mehr Geld haben will und/ oder eine bessere Stelle. Sie kann die Situation nun voll ausnutzen. Will die Mitarbeiterin die Weiterbildung wirklich machen, wird sie zwangsweise freiwillig gehen, weil die Geschäftsführerin ja nicht den Vertrag ändert. Oder bleibt die Mitarbieterin in Betrieb bei den alten Konditionen, kann sie die Weiterbildung nicht machen. Auch wenn die Geschäftsführerin sie nun trotzdem aus dem Betrieb haben will und einfach kündigt. Kann die Mitarbieterin eine Kündigungsschutzklage erheben. Dann stellt sich vor Gericht auch wieder die Situation wie oben beschrieben: bleiben im Betreib, aber keine Weiterbildung ODER mit ner Abfindung den Betrieb verlassen und jede Menge Zeit für ne Weiterbildung.

Das Problem ist einfach, dass die Weiterbildung in die Arbeitszeit fällt.

Es bleiben folgende Fragen offen:

Will die Geschäftsführerin die Mitarbeitein jetzt aus der Firma haben, oder nur das keine Weiterbildung gemacht wird?

Welche Art von Weiterbildung handelt es sich hier? Ist sie für den Betrieb verwendbar?

Ich schätze die Situation so ein: Die Geschäftsführerin hat übereifrig gehandelt und der Mitarbeiterin zugestimmt. Sie hat erst später erkannt, dass evtl. diese Weiterbildungsmaßnahme für den Betrieb keinen Nutzen hat und/ oder das der Aufwand für Vertretung der Mitarbieterin zu groß wäre.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ist das so rechtens?

Ja. Wenn Deine Freundin den Arbeitsvertrag nicht mehr in vollem Umfang erfüllen kann und will, dann muß sie die Stelle kündigen.

Muß der Arbeitnehmer bei einer
Weiterbildung, obwohl er Nebenbei beim Arbeitgeber arbeiten
könnte, kündigen?

Das Stichwort ist „nebenbei“. Kein Arbeitgeber kann gezwungen werden, sich darauf einzulassen. Wenn der Arbeitgeber das nicht (mehr) möchte, möchte er das nicht.

Oder muß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen?

Nö - er kann schließlich darauf bestehen, daß der Vertrag so erfüllt wird, wie er geschlossen wurde. Es ist deine Freundin, die das nicht mehr möchte - also muß deine Freundin kündigen.

lg,
Max

Vertrag ist zum vertragen da, alle relevanzen des Vertrages sind verbindlich, müssen beidseitig erfüllt werden-
Zeiten: beginn-Ende-
vergütung, bei mehr Aufwand mehr Kohle stundenlohn- nicht bei gehalt-
wenn nichts Diskriminiert oder gegen sitten und rechte verstösst ist alles was im Vertrag steht dauerhaft rechtsgültig, bis ein neuer oder ein zusatzvertrag verhandelt wird.