Hallo,
ich habe am 24.06.2011 einen Vertrag in einem Fitness-Studio abgeschlossen. Der Vertrag geht über 27 Monate.
Nun möchte ich kündigen und berufe mich auf § 309 BGB, dass ein Vertrag nur 24 Monate dauern darf und mein Vertrag somit ungültig ist.
Mein Studio-Betreiber ist der Meinung, dass die 27 Monate, im Vertrag gültig sind, da ich die ersten drei Monate nichts bezahlen musste.
Genauer Wortlaut im Vertrag: „Die Mitgliedschaft wird auf Wunsch des Mitglieds zunächst für die Dauer von 27 Monaten abgeschlossen“
24.06.2011 Vertragsabschluss
04.07.2011 wurden Aufnahme und Trainerpauschale eingezogen
26.09.2011 wurde das erste mal der 14-tägige Beitrag eingezogen
Der Studio-Betreiber ist nun der Meinung, dass meine Mitgliedschaft am 26.09.2011 begonnen hat und frühestens am 25.09.2013 enden kann.
Ist das so richtig?
Und wenn nicht, wie ist dann meine Kündigungsfrist?
Im Vertrag steht: „Die Mitgliedschaft muß in der Erstlaufzeit 12 Wochen vor Ablauf gekündigt werden.“
Da die Laufzeit nicht gültig ist, gibt es ja auch kein Ablaufen der Vertragslaufzeit, oder?
Vielen Dank für die Hilfe