Kündigung, weil Arbeitsplatz wieder besetzt werden mus

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Teilzeitstelle (20 Std. Woche), mein Arzt hat mir heute eine Einweisung fürs Krankenhaus fertig gemacht.

Hier nun meine Frage, kann und darf der Chef mich kündigen weil der Arbeitsplatz wieder besetzt werden muss.

Wenn ja, dann die nächste Frage steht mir trotz der Kündigung Krankengeld zu.

Ich selber, habe eigentlich in den Papieren stehen das ich meienen Beruf nicht mehr ausüben darf und hab eine Kfm. Ausbildung (Umschulung)gemacht. Nach Abschluss, habe ich insgesamt 512 Bewerbungen gemacht, aber ohne Erfolg. Zur dieser Zeit bezog ich HartzIV und so wollte ich nicht weiter leben und deswegen bin ich in meiner alten Branche zurück gegangen.(Metzgerin)

Nun haben wir den Salat und ich kann kaum laufen und Rückenschmerzen, sowie es einige Ärzte vorher gesagt haben, dass dieses Eintritt.

Hier nun meine letzte Frage: Bin seit 1 1/2 Jahren im Arbeitsverhältniss, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ja, wie lange?

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus, da ich spätestens Mittwoch ins Krankenhaus gehe, weil ich erst meinen Sohn infomiere. (Bin Alleinerziehend und hab keinen sonst)

Mfg
Angela Weitz

Wegen der Krankheit kann nur gekündigt werden, wenn die Tätigkeit aufgrund dauerhafter Beeinträchtigung nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine normale fristgemäße Kündigung ist jedoch möglich. Solange das Arbeitsverhältnis noch besteht, besteht auch Anspruch auf Krankengeld. Bei der Dauer des Arbeitsverhältnisses gibt es auch Arbeitslosengeld. Dennoch würde ich sicherheitshalber schon bei der Arbeitsagentur vorsprechen, denn vom Krankenhaus aus lässt sich im Notfall schlecht alles klären.

Ernst-Erwin

Hallo Ernst-Erwin,

vielen dank, für die schnelle Antwort.

mfg
Angela06