Kündigung weil die Betreuung des Kindes nicht

Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich arbeite in Schichtsystem bis morgens um 5:00Uhr. Vor kurzen habe ich mich von mein Partner getrennt und muß immer Freund fragen ob es möglich ist das meine Tochter (11 Jahre) da schlaffen kann. Dieses geht jetzt aber nicht mehr weil alle es zuviel geworden ist.
Meine Frage ist bekomme ich eine Sperrzeit von Arbeitsamt wenn ich selber kündige ich kann mein Kind ja nicht Nachts alleine lassen weiß nicht was ich machen soll. Hoffe auf schnelle Antwort.

Danke

Sorry, mit dem Thema kenn ich mich leider nicht aus! Liebe Grüße!

Hallo Sandra,

du solltest auf alle Fälle sofort mit der Agentur Kontakt aufnehmen. Deine Situation schildern den eine Kündigung zieht wie du bereits selber geschrieben hat meistens eine Sperrzeit nach sich.

Aber in der Agentur gibt es vielleicht die Möglichkeit einen anderen Weg für die Betreuung zu finden. Da deine Tochter bereits elf ist. Kann man ihr evtl. schon zutrauen auch mal alleine zu sein. Ob das hier greift ist unbedingt in der Agentur zu klären!!! Ruf am besten gleich unter der Nummer: 01805-555111 bei der Agentur für Arbeit an.

LG

Alexander

Hallo,
wenn Du selber kündigst erhälst Du eine Sperre.
Gibt es nicht eine andere Schicht, die Du arbeiten kannst? Sprich mal mit Deinem Arbeitgeber.
Gibt es auch einen Vater und kann dieser sich nicht in dieser zeit, wo Du nachts Schicht hast um die Tochter kümmern?
Wie selbständig ist Deine Tochter? Gibt es keine Nachbarin o. ä. die schauen kann?
Ansonsten kann ich Dir leider nicht helfen. Es tut mir leid. Aber überlege noch mal alle Möglichkeiten.
Grüße

Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer sind drei Schritte zu beachten:

  1. Mögliche Nachteile analysieren und bewerten

  2. Richtige Dauer der Kündigungsfrist ermitteln

  3. Unter Umständen die Konsequenzen der Nichteinhaltung der Kündigungsfrist prüfen und bewerten

  4. Nachteile einer Eigenkündigung analysieren und bewerten:

Eigenkündigung ohne neuen Job (z.B. bei Mobbing oder aus persönlichen Gründen wie dem Umzug des Ehepartners oder Lebensgefährten):

• Risiko einer Anordnung einer Sperrzeit durch die Arbeitsagentur prüfen
• Gesundheitliche Problematik? Mobbing? Schadensersatz? (bei gesundheitlichen Folgen u.U. keine Sperrzeit bei Eigenkündigung)
Soweit ein Arbeitnehmer selbst kündigt und im Anschluss daran arbeitslos wird, bekommt er mit ziemlicher Sicherheit von der Arbeitsagentur eine Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes verhängt. Allerdings gibt es auch Fälle, etwa bei massiven Lohnrückständen, die der Arbeitnehmer einklagen muss, in denen die Arbeitsagentur keine Sperre verhängt.

Das sollte aber vorher abgeklärt werden.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Kündigung durch den Arbeitnehmer: Was bei einer Eigenkündigung beachtet werden sollte. | Suite101.de http://alexander-benra.suite101.de/kuendigung-durch-…

Liebe Sandra,

Du hast eine sehr spezielle Frage. Ich glaube zwar, dass Du tatsächlich eine Sperrfrist vom Arbeitsamt bekommst, wenn Du von Dir aus kündigst, ich würde mich aber auf alle Fälle bei der Arbeitsagentur erkundigen, ob das in Deinem Fall (Tochter) tatsächlich der Fall ist.

Alles Gute und viele Grüße

von Heide

Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt und/oder die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei Ihrer Wohnort-Arbeitsagentur.

Ich würde das Problem beim Arbeitsamt ist das nicht erfolgreich beim Jugendamt vorsprechen und um Unterstützung bei der Klärung bitten.

Stichwort „Verletzung der Aufsichtspflicht“ bzw diese Verletzung zu vermeiden.

optimal wäre:
1.) -> der Arbeitgeber akzetiert ein nicht Nachtsarbeiten
2.) -> Möglicherweise ist eine Zusatzgeldleistung mit einer (Tagesmutter)/Nachtmutter möglich,
3.) -> Das Jugendamt favorisiert die Übernachtungsmögliche keit bei einer Pflegemutter, welche die Tochter in den Arbeitsnächten beherbergt.

Ich würde in keinem Fall eine Kündigung in Erwägung ziehen! Der Arbeitgeber kann aus diesem Grund sicherlich auch nicht kündigen… Das wäre sozial unverträglich in meinen Augen. In dem Fall würde ich das Sozialgericht einschalten bzw beim Rechtspflege eines Gerichtes vorsprechen diese sind in solchen Fragen immer recht gut aufgestellt. Die Beratung dort ist meist kostenlos.

Ich wünsche viel Erfolg!

Sehr geehrte Frau Adam,

die Frage der Kinderbetreuung von Arbeitssuchenden können Sie unter klären.

Nach meiner eigenen Erfahrung ist die Bundesagentur für Arbeit bemüht, Kosten einzusparen.

Kunden der Bundesagentur also, die Schwierigkeiten haben, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, werden genauestens in Augenschein genommen unter dem Vorsatz, unnötige Geldleistungen einzusparen.

Sollten Sie keine Lösung für die Betreuung Ihres Kindes finden, können Sie sich immer noch halbtags für eine Arbeitsstelle zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla

Das ist ein Fall für dein zuständiges Jugendamt. Dort sollte Dir die Möglichkeit gewährleistet werden durch eine Tagesmutter Unterstützung zu erhalten (in Berlin wird es so gehandhabt). Allerdings muß man hier, wie bei allen Dingen etwas zäh und ausdauernd sein und sich auch in den Hierachien des Amtes nach oben arbeiten. Sollte partou keine Hilfe möglich sein, lasse Dir eine Schriftstück geben, und gehe damit zum Arbeitsamt bevor du kündigst.