angenommen, jemand möchte seine Weiterbildung abbrechen.
In den Bedingungen steht:
§ 7 Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin bei laufenden Maßnahmen
(1) Ein/e TeilnehmerIn kann seine/ihre weitere Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, die sich über einen längeren Zeitraum als drei Monate erstreckt, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende des 3., 6., 9., 12., 15., etc. Monats der Bildungsmaßnahme kündigen. …
–> Wie, gibt es einen 15. Monat? Das verstehe ich nicht.
(2) Im Fall der Kündigung durch den/die TeilnehmerIn verringert sich der Teilnahmepreis auf die bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig gewordenen und noch werdenden Raten. …
–> Was ist mit „noch werdenden Raten“ gemeint? Ich verstehe das so, dass nur bis zum Wirksamwerden der Kündigung bezahlt werden muss. Ist das richtig?
Könnt ihr mir bitte helfen dieses Rechtsdeutsch zu übersetzen?
§ 7 Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin
bei laufenden Maßnahmen
(1) Ein/e TeilnehmerIn kann seine/ihre weitere Teilnahme an
einer Bildungsmaßnahme, die sich über einen längeren Zeitraum
als drei Monate erstreckt, unter Einhaltung einer Frist von 6
Wochen zum Ende des 3., 6., 9., 12., 15., etc. Monats der
Bildungsmaßnahme kündigen. …
–> Wie, gibt es einen 15. Monat? Das verstehe ich nicht.
Ja, es gibt einen 15. Monat der _Bildungsmaßnahme_, also einen 15. Monat seit dem Beginn der Weiterbildung.
(2) Im Fall der Kündigung durch den/die TeilnehmerIn
verringert sich der Teilnahmepreis auf die bis zum
Wirksamwerden der Kündigung fällig gewordenen und noch
werdenden Raten. …
–> Was ist mit „noch werdenden Raten“ gemeint? Ich
verstehe das so, dass nur bis zum Wirksamwerden der Kündigung
bezahlt werden muss. Ist das richtig?
Richtig. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, d.h. vom Zeitpunkt der Kündigung bis zum wirksam werden der Kündigung fallen ggf. noch weitere Raten an, die dann noch zu zahlen sind.