Hallo,
in einem Vertrag einer Bürokauffrau in Teilzeit steht:
Die Zeit vom 01.03.06 bis 31.05.2006 gilt als Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraumes steht jedem das Recht zu, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Nach dieser Probezeit tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft.
Weiß Jemand welche Frist eine gesetzliche Kündigungsfrist hat?
Danke und lieben Gruß
Plö
Hallo,
Hallo,
BGB § 622 1 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
§ 622 2 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.
acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.
15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.
20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1.
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2.
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
in einem Vertrag einer Bürokauffrau in Teilzeit steht:
Die Zeit vom 01.03.06 bis 31.05.2006 gilt als Probezeit.
Innerhalb dieses Zeitraumes steht jedem das Recht zu, das
Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum
Monatsende zu kündigen. Nach dieser Probezeit tritt die
gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft.
Weiß Jemand welche Frist eine gesetzliche Kündigungsfrist hat?
Danke und lieben Gruß
Plö
Grüße Michael
Hallo Michael,
danke für die Ausführung un *.
Einen Monat zum Ende eines Monats heisst dann auf deutsch (habe da einen Denkfehler)
Beispiel
AG will heute zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, heute ist der 7.5., es könnte dann zum 30.06.07 gekündigt werden, oder eher?
Bis wann müsste die Kündigung ausgesprochen sein, um noch bis zum 30.06.07 zu kündigen?
Danke und lieben Gruß
Plö
Zugang am 31.05.07 owT
LG
Guido
Hallo Michael,
Hallo,
zum 31. Mai
Grüße Michael
danke für die Ausführung un *.
Einen Monat zum Ende eines Monats heisst dann auf deutsch
(habe da einen Denkfehler)
Beispiel
AG will heute zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, heute
ist der 7.5., es könnte dann zum 30.06.07 gekündigt werden,
oder eher?
Bis wann müsste die Kündigung ausgesprochen sein, um noch bis
zum 30.06.07 zu kündigen?
Danke und lieben Gruß
Plö
Hallo,
zum 31. Mai
Aber nicht mehr vom 07.05. ausgehend.
MfG
Hallo,
Hallo,
zum 31. Mai
muß die kündigung zugehen damit am 30.Juni das Arbeitverhältnis beendet ist.
Aber nicht mehr vom 07.05. ausgehend.
wo Du Recht hast, hast Du Recht
MfG
Auch so
Hallo,
mache ich jetzt einen Denkfehler (oder all meine Vorposter), wenn ich sage, dass das Arbeitsverhältnis bis 15.05.2007 zum 15.06.2007 gekündigt werden kann???
Chrissie
Hi!
mache ich jetzt einen Denkfehler (oder all meine Vorposter),
wenn ich sage, dass das Arbeitsverhältnis bis 15.05.2007 zum
15.06.2007 gekündigt werden kann???
Ja, machst Du!
Wenn im Vertrag steht: „1 Monat zum Monatsende“, dann kann man nicht zum 15. eines Monats kündigen, sondern nur zum Ende.
Und da ein Monat vorher gekündigt werden muss, ist am letzten Tag des Vormonats (natürlich nicht bei einem Nicht-Arbeitstag) Schicht.
LG
Guido
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Danke und Anmerkung!
Hallo,
danke für die freundlichen Antworten, haben mir sehr weitergeholfen. Zur entgültigen Absicherung hatte die fiktive Person einen Anwalt befragt:
Da noch keine 2 Jahre beschäftigt, gilt eine Kündigungsfrist vom 15.05.07 zum 15.06.2007 dito. Muss nicht zum Monatsende, aber die 4 Wochen müssen eingehalten werden.
Wollte euch das nur noch wissen lassen.
Lieben Gruß
Plö