Kündigung, wenn von 600 Mitarbeitern

Kündigung, wenn von 600 Mitarbeitern
aus einem Bereich 50 entlassen werden,
welche ‚Ordnung‘ muß bei der Auswahl der
zu entlassenden Mitarbeiter ausgewählt werden?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es und
welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen
Ungerchtigkeiten zu wehren?

Vielen Dank für alle Tipps!

Grüße

Fred

Die für Dich rechtlich relevanten Dinge beschränken sich auf das Kündigungsschutzgesetz: ist bei betriebsbedingter Kündigung die soziale Auswahl korrekt angewendet und eingehalten? Wenn Du den Verdacht hast, dass da was nicht stimmt, kannst Du innerhalb von 21 Tagen (= 3 Wochen Achtung: nicht 3 Wochen plus 1 Tag, sondern innerhalb von max. 3 Wochen!!!) beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben. Ggf. kontaktierst Du vorher Deine Gewerkschaft oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht (darauf sollte man achten!).

Wenn ein Betriebsrat existiert, kann der die „Betriebsänderung“ überwachen und einen Sozialplan aushandeln, in dem Abfindungszahlungen an Betroffene geregelt sind.

Hallo Fred (= Anrede)

Kündigung, wenn von 600 Mitarbeitern
aus einem Bereich 50 entlassen werden,
welche ‚Ordnung‘ muß bei der Auswahl der
zu entlassenden Mitarbeiter ausgewählt werden?

– Der AG hat eine Sozialauswahl zu treffen. Letztendlich sollte man bei Anwendung des KSchG (Betrieb > 5AN, Betriebszugehörigkeit > 6 Monate) immer eine Küschutzklage binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü einreichen. Ein Anwalt ist im Zweifel sicherlich sinnvoll - aber keine Pflicht in erster Instanz. Die Anwaltskosten in der ersten Instanz trägt jede Partei ungeachtet des Urteils selber. Wenn man bzgl der Sozialauswahl keinerlei Schimmer hat, hilft vielleicht die folgende Punktetabelle etwas weiter:
Hammer Tabelle:
Lebensalter bis zu 20 Jahren = 0 Punkte
bis zu 30 Jahren = 1 Punkt
bis zu 40 Jahren = 2 Punkte bis zu
50 Jahren = 3 Punkte über 50 Jahre = 5 Punkte
2. Betriebszugehörigkeit je volles Beschäftigungsjahr = 4 Punkte
3. Unterhaltsberechtigte Kinder je Kind = 5 Punkte
4. Schwerbehinderte pp. = 10 Punkte
5. Doppelverdiener Abzug = 10 Punkte.

Je mehr Punkte, desto "sozial schutzwürdiger. Aber beachte: Mit Vorsicht zu genießen! Die Tabelle ist nicht „rechtsverbindlich“! Lediglich als Anhaltspunkt ganz gut zu gebrauchen.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es und

– Die Kündigungen haben natürlich schriftlich und fristgerecht zu erfolgen. Soweit ein BR existiert, muß dieser zu jeder Kü angehört werden. Eventuell kann auch ein Sozialplan existieren => also beim BR mal nachfragen. Zu beachten ist weiterhin sicherlich das Küschutzgesetz. Das findest Du hier:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/kschg/index.html
Beachte bei der Menge der Entlassungen auch mal insbesondere „§17 Anzeigepflicht“.

welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen
Ungerchtigkeiten zu wehren?

– Siehe oben => Kündigungsschutzklage.

Gruß,
LeoLo