Kündigung Werkswohnung

Hallo

eine Person bezieht vor 20 Jahren eine Werkswohnung - der Ehegattte war Werksangestellter.

Der Ehegatte verstarb vor etlicher Zeit - Verbliebender mietete weiterhin die Wohnung.

Jetzige Situation: Immer noch verwitwet und allein , 4 Kinder noch in Ausbildung.

Das Werk kündigt nun die Wohnung langfristig zu 2013 mit der Begründung Eigenbedarf.

Es soll angeblich ein aktueller Angestellter in die Wohnung.

Welche Gründe kann der jetzige Mieter anführen, in der Wohnung zu verbleiben?

Gruß
Hummel

Hallo Hummelbrumm,

eine sichere Lösung habe ich nicht, kann aber vielleicht ein paar Denkansätze für das Puzzle liefern:

der Gesetzestext kennt „Eigenbedarf“ bei einer Firma nicht, denn da heisst es:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
(§573 Absatz 2 Nr. 2)
Dementsprechend gilt „Eigenbedarf“ also solcher nur für Privatpersonen.
Die Wirtschaftliche Verwertung in Nr.3 wäre da wohl passender gewesen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/werksw…
unter „2. Rechtliche Besonderheiten der Werkswohnung (Werkmietwohnung)“
Bei einer Witwe handelt es sich genau genommen ja nicht um einen Werkmitarbeiter. -> siehe 2.2.
Sie tritt aber als Ehefrau automatisch in das Mietverhältnis des Verstorbenen Ehemannes als Vertragspartner ein, siehe auch:
http://www.hausundgrund-aktuell.de/index.php/leserfr…

Abschliessend noch:
BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 VIII ZR 122/06
http://www.rechtsanwalt-spoeth.de/pages/urteile/miet…

Ungeachtet dessen kann der Mieter der Kündigung widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine besondere Härte bedeutet:
http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html
weitere Infos zum Widerspruch siehe (§574a-c)

Alles in Allem würde ich in diesem Beispiel den Gang zu einem Fachanwalt empfehlen.
Evtl kann dafür eine Beratungshilfe/ein Beratungsschein beantragt werden.

Gruß
M.

Vielen Dank, Maja!

Da kann man eine Menge von verarbeiten…

Gruß

Hummel

Das Werk kündigt nun die Wohnung langfristig zu 2013 mit der
Begründung Eigenbedarf.

nett. der bgh sagt dazu:
http://www.ra-breiholdt.de/wohnungsmietrecht_art_023…

Welche Gründe kann der jetzige Mieter anführen, in der Wohnung
zu verbleiben?

muss er jetzt noch gar nicht. wenn der vermieter ihn raus haben will, soll er halt klagen.

aber da meine behauptung die aussage eines laien ist, sollte zur sicherheit zumindest der mieterbund oder noch besser ein anwalt befragt werden.