Hallo
eine Person bezieht vor 20 Jahren eine Werkswohnung - der Ehegattte war Werksangestellter.
Der Ehegatte verstarb vor etlicher Zeit - Verbliebender mietete weiterhin die Wohnung.
Jetzige Situation: Immer noch verwitwet und allein , 4 Kinder noch in Ausbildung.
Das Werk kündigt nun die Wohnung langfristig zu 2013 mit der Begründung Eigenbedarf.
Es soll angeblich ein aktueller Angestellter in die Wohnung.
Welche Gründe kann der jetzige Mieter anführen, in der Wohnung zu verbleiben?
Gruß
Hummel