Kündigung Werkvertrag

Hallo und viele Grüße!

Familie XY entschließt sich, im Sommer zu bauen, das Haus ist ausgesucht, der Vertrag unterzeichnet. Das passende Grundstück ist ins Auge gefasst und soll im nächsten Monat erworben werden.
Nun kommen Familie XY Zweifel, ob die Ratenhöhe tatsächlich bedienbar ist oder lieber ein deutlich preiswerteres altes Haus gekauft werden soll.

Für den Vertragsrücktritt wird eine Pauschale in Höhe von 9% (ca. 15000) des Kaufpreises fällig, außer es kann nachgewiesen werden, dass bei konkreter Abrechnung gem. §649BGB ein niedrigerer Anspruch zusteht.

Wie blau wäre das blaue Auge im günstigsten Falle für Familie XY?
Außer der Vetragszusendung wurden noch keine weiteren Leistungen der Firma getätigt.

Frohe Ostern!

Du solltest dir § 649 BGB einfach mal durchlesen. Der Werkunternehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen (!) und muss sich nur seine Ersparnisse anrechnen lassen. So oder so wird es doch um viele tausend Euro gehen, sollte dieser Vertrag gekündigt werden.

Levay

So oder

so wird es doch um viele tausend Euro gehen, sollte dieser
Vertrag gekündigt werden.

Naja, das ist ja im Prinzip die Frage, wieviel angemessen wäre, wenn es ausdrücklich heisst: 9% außer es kann gem… nachgewiesen werden,d as ein geringerer Anspruch zusteht.

Wer könnte über die Höhe eines solchen Anspruchs evtl. Auskunft geben?

Konkret wurde bislang lediglich der Vertrag erstellt, keine weiteren Leistungene rbracht.

Konkret wurde bislang lediglich der Vertrag erstellt, keine
weiteren Leistungene rbracht.

Darum geht es doch gar nicht, sondern nur indirekt. Ich vermute, dass due den Paragrafen immer noch nicht gelesen hast. Es geht hier auch nicht (!) darum, was „angemessen“ ist, sondern es geht um knallharte Fakten. Soundso viel Aufwendungen wurden erspart, das muss abgezogen werden, den Rest muss man bezahlen.

Levay