Hallo,
Vermieter A eines Mehrfamilienhauses möchte Enkelin B eine seiner Wohnungen(W) vermieten. Andere Wohnungen im Haus sind kleiner oder größer.
Darin lebende Mieter XY(Mutter,Vater(bd.um 65J), erwachsene Tochter(ca.35) wohnen schon seit 50er Jahren in der Wohnung(3-Raum). Alle arbeitslos, bzw.1€ Job.
Enkelin B bewohnt 3-Raumwohnung im selben Ort, möchte wg.Feuchtigkeit in dieser und geplanten Kinderwunsch mit Partner in Wohnung von xy ziehen.
Nach Google Recherche finden sich nur Hilfen für Mieter, nicht jedoch für Vermieter.
Könnte hier eine Kündigung wg.Eigenbedarf gelingen?
Was spricht dagegen?
Hallo,
Vermieter A eines Mehrfamilienhauses möchte Enkelin B eine
seiner Wohnungen(W) vermieten. Andere Wohnungen im Haus sind
kleiner oder größer.
…als die Zielwohnung ?
Darin lebende Mieter XY(Mutter,Vater(bd.um 65J), erwachsene
Tochter(ca.35) wohnen schon seit 50er Jahren in der
Wohnung(3-Raum). Alle arbeitslos, bzw.1€ Job.
Deren Miete wird also vom Amt überwiesen ?
Enkelin B bewohnt 3-Raumwohnung im selben Ort, möchte
wg.Feuchtigkeit in dieser und geplanten Kinderwunsch mit
Partner in Wohnung von xy ziehen.
Nach Google Recherche finden sich nur Hilfen für Mieter, nicht
jedoch für Vermieter.
Wenn die Gründe nachvollziehbar sind, steht der Eigenbedarfskündigung nichts entgegen. Man kann auch Pflegeleistung der Großeltern durch Enkelin als Argument darstellen. Vielleicht gibt es noch weitere Gründe im persönlichen Bereich.
Oben aufgeführte Merkmale der Mieter: Alter und schlechter Verdienst sprechen nicht gegen Eigenbedarfskündigung.
Man muss nur damit rechnen, dass es unter Umständen lange dauert, bis man die Kündigung durchgesetzt hat. Dann krabbelt vielleicht der Kinderwunsch schon in der Wohnung umher.
Gruß n.
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