Hallo,
kann mir jemand sagen, was wann und wie beachtet und beantragt werden muss, wenn man beispielsweise während der Elternzeit seinen Job kündigt um zum Vater des Kindes zu ziehen der in einem anderen Bundesland lebt und arbeitet? Bekommt man dann die Sperrfrist vom AA und geht ein Antrag auf Familienzusammenführung überhaupt, wenn man nicht verheiratet ist? Außerdem hat man doch während der Elternzeit eh keinen Anspruch auf ALG I, oder? Und wie läuft das nach Ende der Elternzeit? Meldet man sich ganz normal arbeitsuchend? Viele Fragen, aber auf der Seite vom AA findet man schlecht Infos.
LG Mondkeks