Kündigung wg Familienzusammenführung in Elternzeit

Hallo,

kann mir jemand sagen, was wann und wie beachtet und beantragt werden muss, wenn man beispielsweise während der Elternzeit seinen Job kündigt um zum Vater des Kindes zu ziehen der in einem anderen Bundesland lebt und arbeitet? Bekommt man dann die Sperrfrist vom AA und geht ein Antrag auf Familienzusammenführung überhaupt, wenn man nicht verheiratet ist? Außerdem hat man doch während der Elternzeit eh keinen Anspruch auf ALG I, oder? Und wie läuft das nach Ende der Elternzeit? Meldet man sich ganz normal arbeitsuchend? Viele Fragen, aber auf der Seite vom AA findet man schlecht Infos.

LG Mondkeks

Hallo,

ob eine Sperrzeit eintreten wird, erfährt man bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor Ort.
Pauschal kann man das nicht beantworten.

Ob man während der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, ist davon abhängig, ob man sich dem Arbeitsmarkt für mind. 15 Std. wtl. zur Verfügung stellen kann/will oder nicht.

Nach der Elternzeit meldet man sich arbeitslos. Hat man vor Beginn der Elternzeit versicherungspflichtig gearbeitet (und das scheint hier der Fall zu sein), ist die Elternzeit ebenfalls versicherungspflichtig. Somit hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, welchen man mit Ende der Elternzeit geltend machen kann, sofern tatsächlich gekündigt wurde.

Gruß