Guten Tag,
meinem Vater (Kraftfahrer) wurde auf Grund schlechter Auftragslage zum 31.08. gekündigt.
Er möchte seinen restlichen Urlaub aufbrauchen, dieser würde aber nicht bis zum 31.08. ausreichen. Muss der Arbeitgeber ihn trotz dem bis zum 31.08 bezahlen auch wenn keine Arbeit mehr da ist?
Gibt es dazu was im Gestzbuch?
Wäre toll wenn mir jemand antworten könnte.
Hallo
Bevor wir ins Gesetzbuch schauen, erst mal auf die hiesigen FAQs linsen:
http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
Gruß,
LeoLo