Kündigung wg. Krankheit

Hallo,

ich habe schon gelesen, dass es möglich ist, einen Arbeitnehmer wg. Krankheit zu kündigen. Wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt.

Was ist in folgendem Fall:
Der Arbeitnehmer leistet seine vertragsgemässen Stunden ordnungsgemäss. Nun kündigt der Arbeitgeber aufgrund einer besonderen Lage für den gesamten Betrieb Überstunden an. Dies kann der Arbeitnehmer nicht leisten, weil er nach der Arbeit Dinge wie regelmässiges Training, Physiotherapie u. Arztbesuche durchführt. Kann dies ein Kündigungsgrund sien?

Und, zweite Frage unabhängig von den Überstunden:
Angenommen, der Arbeitnehmer ist ein Unglücksrabe und hat jetzt schon mehrfach gefehlt. Mal eine gebrochene Hand, mal ein gerissenes Band. Wenn nun wieder was passiert und er aufgrund eines erneuten Bruchs für fünf Wochen ausfällt. Kann der AG da krankheitsbedingt kündigen?

Danke und viele Grüße
Monroe

Hallo,

Nun kündigt der Arbeitgeber aufgrund einer
besonderen Lage für den gesamten Betrieb Überstunden an.

Bitte konkreter. Was für eine besondere Lage?
Was ist zu Überstunden vertraglich vereinbart?

Angenommen, der Arbeitnehmer ist ein Unglücksrabe und hat
jetzt schon mehrfach gefehlt. Mal eine gebrochene Hand, mal
ein gerissenes Band.

In welchem Zeitraum?

Wenn nun wieder was passiert und er
aufgrund eines erneuten Bruchs für fünf Wochen ausfällt. Kann
der AG da krankheitsbedingt kündigen?

Unwahrscheinlich. Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

Hallo,

Bitte konkreter. Was für eine besondere Lage?

Tagesgeschäft läuft, Personaldecke ist sehr dünn und zusätzlich soll z.B. zum Herbst ein neues Produkt fertig gestellt sein. Von dem Erfolg der Einführung dieses Produktes ist die Zukunft des Betriebes abhängig.

Was ist zu Überstunden vertraglich vereinbart?

Nix. Dort ist nur die Wochenarbeitszeit geregelt, die auch voll erfüllt wird.

__

Angenommen, der Arbeitnehmer ist ein Unglücksrabe und hat
jetzt schon mehrfach gefehlt. Mal eine gebrochene Hand, mal
ein gerissenes Band.

In welchem Zeitraum?

In diesem fiktiven Fall über zehn Jahre etwa einmal im Jahr. Dabei zielt die Anfrage auf meist kurze Ausfallzeiten ab, wobei es vielleicht zwei oder dreimal doch bis ins Krankengeld gegangen ist.

Danke und vG
Monroe

Was ist zu Überstunden vertraglich vereinbart?

Nix. Dort ist nur die Wochenarbeitszeit geregelt, die auch
voll erfüllt wird.

Gilt ein Tarifvertrag, der was zum Thema sagt? Wenn ja, was?

In diesem fiktiven Fall über zehn Jahre etwa einmal im Jahr.

Pfff … Kleine Fische. *abwink*

Was ist zu Überstunden vertraglich vereinbart?

Nix. Dort ist nur die Wochenarbeitszeit geregelt, die auch
voll erfüllt wird.

Gilt ein Tarifvertrag, der was zum Thema sagt? Wenn ja, was?

Kein Tarifvertrag. (Davon hätte der völlig fiktive aber sonst nicht ganz blöde AN doch bestimmt was mitbekommen. Oder?)

Bitte nichts reindeuten …
… was da nicht ist.

(Davon hätte der völlig fiktive aber sonst
nicht ganz blöde AN doch bestimmt was mitbekommen. Oder?)

Jemanden unterstellen, dass er/sie blöd wäre, war nicht meine Absicht. Und in der Regel bekommt man als AN die Geltuing eines Tarifvertrages mit, ja.

habe ich auch nicht :smile:

Jemanden unterstellen, dass er/sie blöd wäre, war nicht meine
Absicht.

ist auch nicht so angekommen.

Und in der Regel bekommt man als AN die Geltuing
eines Tarifvertrages mit, ja.

In meiner beruflichen Laufbahn habe ich noch nie Kontakt zu Tarifverträgen, Betriebsrat usw. gehabt. Obwohl die Betriebe von er Größe her da durchaus einen Betriebsrat haben „müssten/könnten“ (>100 AN). Deshalb war ich zunächst unsicher, ob man das überhaupt merkt. Bzw. ob der AN aus meiner Frage das gemerkt haben müsste.

-> Also kein Tarifvertrag.

Wie ist denn das nun mit den Überstunden?

Danke schon mal und viele Grüße
Monroe

Wie ist denn das nun mit den Überstunden?

Keine Vereinbarung = erst mal grundsätzlich keine Überstundenpflicht. Ausnahmen sind denkbar bei besonders prekären Situationen in der Firma. Da gibts aber keine Liste, was dazu zählt, da es von Tätigkeit und Situation abhängt.

Ob die in der besagten Firma herrschende Situation dazu zählt, kann man als Außenstehender nicht einschätzen.

Stünde die Existenz der Firma auf dem Spiel, wenn nicht alle AN Überstunden machen würden?

Stünde die Existenz der Firma auf dem Spiel, wenn nicht alle
AN Überstunden machen würden?

In dem Beispiel ja.

Stünde die Existenz der Firma auf dem Spiel, wenn nicht alle
AN Überstunden machen würden?

In dem Beispiel ja.

Na dann wäre das so ne Ausnahmesituation. Wer allerdings recht bekäme, wenn es hart auf hart kommt (= Kündigung wegen Überstundenverweigerung) lässt sich nicht voraussagen.