Kündigung wg. Streit mit Chef - wie erklären

Hallo,

ein AN ist in einer Anstellung, in der er sich aus diversen Gründen unwohl fühlt.

Er hat auch versucht dies mit dem Chef zu klären, als Resultat wurde seine Stelle nun neu besetzt…

Jetzt sucht er also eine neue Anstellung.

Ein Arbeitszeugnis hat er noch nicht bekommen, es ist auch anzunehmen, dass, wenn er denn eins bekommt, dies aus Trotz nicht all zu gut ausfallen wird.

Ich weiß, dass der AG verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen usw. einklagbar wäre das alles, hilft aber jetzt momentan nicht weiter.

Die momentane Frage lautet:

Wie verpackt der AN dies in seinem Anschreiben?

Er muss doch erklären warum das Zeugnis fehlt.
Im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass Unstimmigkeiten der Grund der Kündigung waren und deswegen auch kein Zeugnis da ist erscheint mir wenig intelligent.

Wie geht man hier am besten vor?

Im Voraus Dank für Antworten.

Grüße,

Fonz

Hallo! Da die Firmen in der heutigen Zeit mit Bewerbungen überhäuft werden und man schon genug andere „Fehler“ in einem Anschreiben machen kann um aussortiert zu werden, sollte der Arbeitssuchende auf keinen Fall in seinem Anschreiben auf die Probleme mit der alten Firma aufmerksam machen bzw. diese erwähnen. Wenn er auf das fehlende Zeugnis eingehen möchte, dann sollte er lediglich erwähnen, dass es zur Zeit eben noch nicht vorliegt, da noch nicht ausgestellt und nachgereicht wird. Fragen zur alten Stelle, weshalb Kündigung/gegangen usw. können besser im anschließenden Vorstellungsgepräch geklärt werden, denn man ist dann wenigstens schon mal aus Interesse eingeladen worden und hat die Möglichkeit trotz der bestimmt gewünschten Infos zur alten Stelle anderweitig zu „punkten“ und zu überzeugen.

Gruß J.James

Auch ein Hallo,

Hallo,

Jetzt sucht er also eine neue Anstellung.

Ein Arbeitszeugnis hat er noch nicht bekommen, es ist auch
anzunehmen, dass, wenn er denn eins bekommt, dies aus Trotz
nicht all zu gut ausfallen wird.

Die momentane Frage lautet:
Wie verpackt der AN dies in seinem Anschreiben?

Er muss doch erklären warum das Zeugnis fehlt.

Nein, hier ist eine Erklärung noch nicht erforderlich, sofern die Arbeitslosigkeit nicht bereits über mehrere Wochen andauert; wenn ja noch aus dem beschäftigten, aber bereits gekündigten Arbeitsverhältnis heraus beworben wird, ist den AG bekannt, dass Arbeitszeugnisse oftmals mit Wochen Verspätung nachgereicht werden.
Es kommt natürlich hierbei allerdings auf den Wirtschaftszweig an, bei Banken, öffentlicher Dienst und DAX-Konzernen erwartet man oftmals mit der Bewerbung ein Zwischenzeugnis.

Im Anschreiben darauf hinzuweisen, dass Unstimmigkeiten der
Grund der Kündigung waren und deswegen auch kein Zeugnis da
ist erscheint mir wenig intelligent.

Oftmals bewirbt man sich, weil im eigenen Unternehmen keine Aufstiegschancen bestehen oder die Arbeit nicht anspruchsvoll genug ist etc., aber man weist nicht auf Probleme des bish. AG hin; dies wird in einem Vorstellungsgespräch angedeutet.

Wie geht man hier am besten vor?

Einen für den neuen AG „glaubwürdigen“ Grund finden, warum man das alte AV beendet.

Schönen Tag noch.

Im Voraus Dank für Antworten.

Grüße,

Fonz