Hallo,
ein Verbraucher schließt mit einem Stromanbieter einen Jahresliefervertrag vom 01.02.2011 - 31.01.2012, ohne sog. Preisgarantie.
Nun teilt der Stromanbieter mit, dass ab 01.10. neue, höhere Preise gelten daher der Zählerstand zwischenabgelesen werden muss.
- Ist der Verbraucher berechtigt, den Liefervertrag aufgrund der Erhöhung zu kündigen?
- Wenn ja, gilt eine besondere Kündigungsfrist?
- Wenn ja, erhält der Verbraucher den anteiligen Monatsbetrag gem. dem ursprünglichen und bezahlten Jahresbetrag zurück?
Aus den AGB’s ist zu o.g. nichts ersichtlich.
Herzlichen Dank im voraus.
Viele Grüße