Kündigung wg. Strompreiserhöhung?

Hallo,

ein Verbraucher schließt mit einem Stromanbieter einen Jahresliefervertrag vom 01.02.2011 - 31.01.2012, ohne sog. Preisgarantie.

Nun teilt der Stromanbieter mit, dass ab 01.10. neue, höhere Preise gelten daher der Zählerstand zwischenabgelesen werden muss.

  1. Ist der Verbraucher berechtigt, den Liefervertrag aufgrund der Erhöhung zu kündigen?
  2. Wenn ja, gilt eine besondere Kündigungsfrist?
  3. Wenn ja, erhält der Verbraucher den anteiligen Monatsbetrag gem. dem ursprünglichen und bezahlten Jahresbetrag zurück?

Aus den AGB’s ist zu o.g. nichts ersichtlich.

Herzlichen Dank im voraus.
Viele Grüße

Hi,

Aus den AGB’s ist zu o.g. nichts ersichtlich.

und aus dem Vertrag?

cu

Hallo,

seinerzeit wurde eine Vertragsbestätigung mit Angaben zu Arbeitspreis, Grundgebühr, Bankverbindung des Lieferanten usw. zusammen mit den AGB’s durch den Anbieter gesandt. Auch hieraus sind die gewünschten Informationen nicht ersichtlich, da es sich um ein mehr oder minder allgemein gehaltenes Anschreiben handelt.
Viele Grüße