Kündigung wg. unterlassener Hilfeleistung

Hallo zusammen,

im Freundeskreis hatten wir heute folgende Diskussion:

Man nehme an, ein Mensch fährt an einem Unfall vorbei. Der Unfall ist gestellt, aber das kann er ja nicht wissen. Danach wird er von der Polizei angehalten und gefragt, warum er nicht geholfen hat.
Er äußert sich recht flapsig in dem Sinne, dass er dazu ja nicht verpflichtet sei und dass es eben „Pech“ für den Verunfallten sei, wenn ihm niemand hilft. Das ganze wird nun bei RTL ausgestrahlt.

Arbeitgeber des Mannes sei ein Pflegedienst, und der Chef denkt nun:
„Ein Mitarbeiter mit einer solchen Einstellung passt bei uns nicht rein. Wir brauchen Leute mit Verantwortungsgefühl“ Er möchte ihn entlassen. Geht das?
Der Fall ist nur Theorie!

Gruß Bixie

Ob das allgemein so geht, weiß ich nicht. Aber für jemanden, der bei einem Pflegedienst arbeitet, ist das schon eine unverzeihliche Wissenslücke.

Noch dazu würde ich jemanden, der eine solche Aussage auch noch bei RTL veröffentlichen lässt, wegen Dummheit ohne Aussicht auf Heilung entlassen.

Gruß

Anwar

HAllo auch,

ob das rechtlich geht sei dahingestellt…aber aus moralischen Gründen würd ich den MA entlassen…fristlos! egal was es kostet!

Gruß Angus

PS. ich hoffe nicht, dass derjenige selber mal blutverschmiert auf dem Asphalt liegt und ein Autofahrer nach dem anderen vorbeifährt…kopfschüttel

hallo
man könnte auch so weit gehen und überlegen, ob er ihn nicht entlassen MUSS, um möglichen schaden in der zukunft abzuweisen.

k

Hallo,

grundsätzlich sind Arbeits- und Freizeitverhalten zwei Bereiche, die nichts miteinander zu tun haben. Deswegen ist alles, was die Vorposter (mit Ausnahme von Guido) geschrieben haben, moralinsauer getränkter Unsinn.
Solange das Freizeitverhalten nicht objektiv direkte negative Auswirkungen auf die arbeitsvertraglichen Pflichten hat wie zB bei einem Führerscheinentzug für einen Kraftfahrer, hat es den AG nicht zu interessieren.
Auch (je nach Stellung abgestufte) Loyalitätspflichten ggü. dem AG sind hier nicht erkennbar berührt.
Arbeitsvertragliche Formulierungen zum „außerdienstlichen Verhalten“ o.ä. von AN sind mit wenigen Ausnahmen bei speziellen Arbeitgebern bzw. Dienstverhältnissen idR das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Gemäß dem Grundsatz des Arbeitsverhältnisses gem. § 611 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
muß ein AN kein irgendwie besonders moralischer Mensch sein, sondern erst mal nur seine Arbeit im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen korrekt und zufriedenstellend erledigen - mehr nicht !

@Michael Sack: merkst Du eigentlich nicht, daß dein substanzloses Spekulieren in diesem und anderen Unterforen pure Antiwerbung für Dich ist ???

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

hat er dem Sender sein Einverständnis zur Ausstrahlung gegeben?

Gruß Carmen

Hallo,

grundsätzlich sind Arbeits- und Freizeitverhalten zwei
Bereiche, die nichts miteinander zu tun haben. Deswegen ist
alles, was die Vorposter (mit Ausnahme von Guido) geschrieben
haben, moralinsauer getränkter Unsinn.

Mh,

Wie passt das zu

http://www.stern.de/panorama/caritas-mitarbeiter-ent…

Fragende Grüße

Bombadil2

Hallo,

Wie passt das zu
http://www.stern.de/panorama/caritas-mitarbeiter-ent…

vermutlich gar nicht. Die Caritas ist ein Tendenzbetrieb, da gelten ganz andere Regeln.
Gruß
loderunner

Moin, Carmen,

hat er dem Sender sein Einverständnis zur Ausstrahlung
gegeben?

da ist wohl eher zu fragen, ob nicht ein Schauspieler einen Text aufgesagt hat. Dokusoap nennt man das.

Gruß Ralf

???
Hi!

hat er dem Sender sein Einverständnis zur Ausstrahlung
gegeben?

Das macht genau WELCHEN Unterschied vor dem arbeitsrechtlichen Hintergrund, der hier hinterfragt wird?

Gruß
Guido