Ich frage mich gerade, wie die rechtliche Lage ist, wenn eine Person in eine WG eingezogen ist, keinen Mietvertrag erhalten hat (dies war wohl vorgesehen, aber wurde seitens des Vermieters verschlurt) und nun wegen diverser Mängel ausziehen will. Soweit ich das sehe, gilt auch für Mietverhältnisse ohne Vertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist, aber wem gegenüber muss die Person nun kündigen, da es ja einen Mietvertrag für die WG gibt, in den sie aber nicht aufgenommen wurde und den sie auch nicht gesehen hat. Das Zimmer war über die Vormieterin vermittelt worden und es gab einen persönlichen Kontakt zum Vermieter, in dem mitgeteilt wurde, dass die Person eingezogen ist, sonst nichts.
nur weil kein papier ausgehändigt wurde, heißt das nicht, dass kein vertrag exisitiert. rechtlich ist ein mündlich genauso gut wie schriftlich (nur die beweisführung wird natürlich im zweifelsfall schwerer). deshalb gibt es auch keine unterschiede in bezug auf kündigungsfrist etc.
die kündigung würde ich im zweifelsfall sowohl den mitbewohnern, als auch dem vermieter (mit hinweis, dass man als einzelperson auszieht und nicht für die gesamte wg kündigt) gegenüber aussprechen. und zwar deutlich fristgerecht.
die kündigung würde ich im zweifelsfall sowohl den
mitbewohnern, als auch dem vermieter (mit hinweis, dass man
als einzelperson auszieht und nicht für die gesamte wg
kündigt) gegenüber aussprechen. und zwar deutlich
fristgerecht.