Kündigung WG Zimmer Vertrag direkt mit Vermieter

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Vermieter vermietet eine Zweiraumwohnung mit jeweils seperaten Verträgen direkt an zwei Mieter.

Einer der Räume steht aktuell leer, dem Mieter des 2. Raums soll nun ebenfalls gekündigt werden, da die Wohnung veräußert werden soll.

Die Wohnung verfügt über Badezimmer Möbel und eine Küche. Desweiteren steht in einem der Zimmer ein Bett des Vermieters im anderen Zimmer eine Couch. Im Mietvertrag ist jedoch nicht erwähnt, dass möbliert vermietet wurde / wird. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag vier Wochen.

Ich glaube mich ebenfalls an eine Sonderregelung bei möblierten Zimmern zu erinnern, aber meiner Auffassung nicht greift dies hier nicht, da weder im Mietvertrag erwähnt, noch von einem Zimmer auszugehen ist, da jedes Zimmer einzeln direkt vom Eigentümer vermietet wurde.

Kann eine ordnungsgemäße Kündigung seitens des Mieters erfolgen (§573 BGB?)

Hallo, vorab möchte ich erwähnen, daß ein Wohnungsverkauf den Vm nicht dazu berechtigt, zu kündigen („Kauf bricht nicht Miete“). Des weiteren gilt: Du hast lt. Mietvertrag ein UNmöbliertes Zimmer gemietet mit Kündigungsfrist 4 Wochen. Basta. Welche Möbelstücke wo stehen ist hier unerheblich. - Alles Gute, Gruß- Achim

Hallo,

ich meine mich an gesonderte Rechte des Vermieters zu erinnern, wenn das Zimmer möbliert ist. Das ganze steht und fällt aber imho damit ob das einzeln vermietete Zimmer jetzt (juristisch sicher falsch ausgedrückt) als einzelnes Zimmer einer Wohneinheit oder als eigenständige Wohneinheit gesehen wird.

Wenn es nun als eigenständige Wohneinheit gesehen wird (was ja schon mal besser wäre, als ein möbliertes Zimmer (meiner Erinnerung nach)), stellt sich mir die Frage, ob eine Kündigung nach §573II3 BGB möglich ist, da durch die halbe Vermietung des Objekts der Verkauf erschwehrt ist?