Hallo zusammen,
wenn man den Arbeitgeber wechseln möchte
wie sieht es hierbei mit Urlaubsanspruch aus. Hier einmal die Fakten:
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Beginn des Arbeitsverhältniss: August 2010
Kündigung zum 01.09.2011
Urlaubstage pro Jahr: 30 Tage
Urlaub 2011 bisher genommen: 5 Tage
Urlaubsklausel bei Kündigung (wörtlich):
Im Ein- und Austrittsjahr erhält der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr. Der gesetzliche Urlaub bleibt unberührt.
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Was mir jetzt nicht ganz klar ist, im Gesetz steht, dass nach 6 Monaten Wartezeit einem der volle Urlaubsanspruch in der zweiten Jahreshälfte zu steht. In diesem Beispiel komme ich auf 2,5 * 8 = 20 Tage (-5T) kommen. Da es sich aber um einen Arbeitsvertrag und nicht einen Tarifvertrag handelt, müssten einem doch die vollen 30 Tage (-5T) zustehen?
Was gilt jetzt? Die 1/12 Regelung wie im Vertrag beschrieben oder das Gesetz?
Der Koch