Kündigung: Wie teilt sich der Urlaub ein

Hallo zusammen,

wenn man den Arbeitgeber wechseln möchte

wie sieht es hierbei mit Urlaubsanspruch aus. Hier einmal die Fakten:

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Beginn des Arbeitsverhältniss: August 2010
Kündigung zum 01.09.2011
Urlaubstage pro Jahr: 30 Tage
Urlaub 2011 bisher genommen: 5 Tage

Urlaubsklausel bei Kündigung (wörtlich):
Im Ein- und Austrittsjahr erhält der Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in diesem Jahr. Der gesetzliche Urlaub bleibt unberührt.

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Was mir jetzt nicht ganz klar ist, im Gesetz steht, dass nach 6 Monaten Wartezeit einem der volle Urlaubsanspruch in der zweiten Jahreshälfte zu steht. In diesem Beispiel komme ich auf 2,5 * 8 = 20 Tage (-5T) kommen. Da es sich aber um einen Arbeitsvertrag und nicht einen Tarifvertrag handelt, müssten einem doch die vollen 30 Tage (-5T) zustehen?

Was gilt jetzt? Die 1/12 Regelung wie im Vertrag beschrieben oder das Gesetz?

Der Koch

Wenn die Klausel im Arbeitsvertrag im Widerspruch zum Gesetz steht, gilt das Gesetz. Einzelvertragliche Abweichungen vom Gesetz sind unwirksam. Solche Abweichungen wären nur im Tarifvertrag wirksam.

Hallo „der Koch“

es gilt die gesetzliche Regelung! Dir steht der volle Jahresurlaub zu!

Gruß
Daniel