Hallo,
ein Arbeitnehmer will aus seinem Vertrag. Allerdings möchte er die Kündigungsfrist von 6 Monaten nicht einhalten und „probiert“ einfach die Kündigung zum nächsten 01. Der Arbeitgeber bestätigt den Eingang der Kündigung und widerspricht nicht ausdrücklich dem Datum. Gilt trotzdem die Frist oder endet das Arbeitsverhältnis wie gewünscht?
Kann man tatsächlich einen Arbeitgeber so überrumpeln? Danke.
Hallo,
nein es muß die im Vertrag angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kue…
Gruß SUnny
Jede Kündigung ist erstmal wirksam
Hi
man muss schon den genauen Wortlaut der Bestätigung kennen, um ein Urteil abzugeben.
Nebenbei: Jede AN-Kündigung ist grundsätzlich erstmal wirksam.
Sie wird erst dann unwirksam, wenn ein Gericht das feststellt - dann häufig jedoch auch rückwirkend mit allen Konsequenzen!
Allerdings kann das dann ausgesprochen negativ für den AN werden…
Gruß
Guido