Kündigung wirksam?

Hallo ihr Lieben,folgende Situation:Mein Freund und ich haben unsere Wohnung am 23.09. per Einschreiben mit Rückschein gekündigt! Bisher haben wir weder den Rückschein noch eine Kündigungsbestätigung erhalten! Nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter ist nichts bei ihm angekommen - ich muss allerdings dazu sagen das er wohl erst in der Kur, dann kurz zu Hause und aktuell im Ausland in seinem Zweitwohnsitz ist! Er hat wohl einen Nachsendeauftrag bei der Post erteilt! Behauptet jetzt, dass die Kündigung nicht wirksam ist, da bei ihm ja nichts eingegangen & wir frühestens zum 01.02. die Wohnung verlassen können! Außerdem hab ich Trottel den Einlieferungsbeleg verloren :frowning:! Wir wissen grade nicht so richtig was wir machen sollen bzw wie die Rechtslage ist! Kann uns da jemand helfen??? LG & schon mal daaaaaaanke

Hallo!

ich will hier nicht auch noch auf FAQ 1129 hinweisen. Das ist nur lästig !

Lies hier mal rein, insbesondere wo es um die Zustellung der Kündigung geht und ab wann man davon ausgeht, sie ist zugegangen, selbst wenn Vermieter abwesend wäre.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/textfo…

Das Problem ist aber, wie beweist man überhaupt, das man ein solches Schreiben abgeschickt hatte.,wenn man seinen Postbeleg verschlampt hat ?

Mit Vermieter verhandeln über die Kündigung und den Auszugstermin, ersatzweise eben neu kündigen für nächst möglichen Termin.

Rückschein nach über 14 Tagen noch nicht zurück ? Lagerfrist auf Postfiliale müsste längst überschritten sein und ganzer Brief käme retour.
Kein Absender außen drauf ? Dann dauert es noch länger, weil über die zentrale Ermittlungsstelle erst Absender ausfindig gemacht werden müsste.

MfG
duck313

Einschreiben mit Rückschein ist eine der denkbar schlechtesten Zustellungen für fristgerechte Kündigungen: wenn der Empfänger nicht daheim ist und das Schreiben auch nicht abholt, ist es ganz einfach nicht zugestellt…(in den Machtbereich des Empfängers gelangt…)