Kündigung wirksam?

Hallo zuammen,

eine Bekannte hat einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten, die Probezeit wurde auf 6 Monate festgelegt.

Wie Sie nun mitgeteilt bekommen hat, soll sie nach Ablauf der Probezeit nicht mehr erscheinen, bis dahin aber weiter dort arbeiten, was sie auch machen möchte.

Nun steht in ihrem Arbeitsvertrag folgender Satz „Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf; es sei denn, es wird zu dem in §1 des Vertrages genannten Termin verlängert“. 

Im §1 steht jedoch nur, dass „der Arbeitnehmer mit Wirkung zum 01.07. bis zum 30.06. als X eingestellt wird“

Nun zu meiner Frage. Ist das rechtens? Denn im §1 steht nichts von einem Termin. Und sollte das Arbeitsverhältnis sowieso nach der Probezeit enden, warum wurde dann eine Laufzeit von 1 Jahr vereinbart??

Danke und Gruß

Hallo Cologne-Fan,

da du nur Auszüge aus dem Arbeitsvertrag zietiert hast, kann ich das nicht in Gänze beurteilen. Aus dem was du schreibst würde ich folgenden Zusammenhang konstruieren:

Unstrittig ist eine Probezeit von 6 Monaten. Eine Kündigung in dieser Zeit dürfte immer wirksam sein. Diese sollte schriftlich ausgesprochen sein.

Über die 6 Monate hinaus ist m.E. tatsächlich strittg, ob es sich um einen wirksam befristeten Arbeitsvertrag handelt, da sind die Formulierungenwirklich etwas krude. Nach dem sechsten Monat sähe ich - wenn nicht gekündigt worden wäre - also  Chancen, dass der Vertrag unbefristet ist.

Da aber ja in der Probezeit wirksam gekündigt wurde, könnte man nur noch argumentieren, dass der Vertrag insgesamt als befristeter Vertrag aufgrund möglicher Formfehler nichtig ist, dann wäre ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen - da bräuchtest du aber einen Juristen.

Und dann ist die Frage, ob es sich lohnt, irgenwo zu arbeiten, wo man nicht gewollt ist und die ganzen Rahmenbedingungen schon komisch erscheinen. Da rate ich mal pauschal ab. Lieber unter klaren Bedingungen was Neues suchen.

Viele Grüße

Hallo Schlossgeist,

danke für die schnelle Hilfe. Eine Fortführung der Arbeit ist für sie sowieso nicht erstrebenswert. Die Frage die ich mir hier jedoch stelle ist, ob nun eine schriftliche Kündigung ausgesprochen werden muss. Ich denke, dass der Arbeitgeber genau dies aufgrund des Absatzes beginnend mit „Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig …“ nicht für nötig ansieht. Denn im vertrag steht „Mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf;“

Und genau dieser letzte Satz irritiert mich.

Liebe Grüße

Da aber ja in der Probezeit wirksam gekündigt wurde, könnte
man nur noch argumentieren, dass der Vertrag insgesamt als
befristeter Vertrag aufgrund möglicher Formfehler nichtig ist,
dann wäre ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen - da
bräuchtest du aber einen Juristen.

Ich würde einfach mal vermuten, dass der angenommene Arbeitsvertrag eine „salvatorische Klausel“ enthält, zum Beispiel so:

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

Damit wäre auch letzterer Vorschlag hinfällig…