Hallo zuammen,
eine Bekannte hat einen für 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag erhalten, die Probezeit wurde auf 6 Monate festgelegt.
Wie Sie nun mitgeteilt bekommen hat, soll sie nach Ablauf der Probezeit nicht mehr erscheinen, bis dahin aber weiter dort arbeiten, was sie auch machen möchte.
Nun steht in ihrem Arbeitsvertrag folgender Satz „Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Mit Ablauf der Probezeit endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf; es sei denn, es wird zu dem in §1 des Vertrages genannten Termin verlängert“.
Im §1 steht jedoch nur, dass „der Arbeitnehmer mit Wirkung zum 01.07. bis zum 30.06. als X eingestellt wird“
Nun zu meiner Frage. Ist das rechtens? Denn im §1 steht nichts von einem Termin. Und sollte das Arbeitsverhältnis sowieso nach der Probezeit enden, warum wurde dann eine Laufzeit von 1 Jahr vereinbart??
Danke und Gruß