Hallo Jürgen,
danke für deine Info und hier mehr zu deinen Fragen:
a) richtig, es gibt keinen Grundbucheintrag und keine notariellen Urkunden
b) es ist ein Gartenhaus in einer Kleingartenanlage in den alten Bundesländern, das theoretisch zur Wochenenderholung dient. Sie hat es aber kaum genutzt, deswegen der Verkauf.
c) ansonsten besitzt sie keinerlei Wohneigentum.
Sie hat ihre Versicherung angerufen, wo sie alle Versicherungen hat, hat denen erzählt, was sie gekauft hat und hat die ihr empfohlene Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Gruß
Tina
Hallo Tina,
der Verkauf eines Gebäudes, sonfern es nicht Sondereigentum
nach dem Wohneigentumsgesetz ist, führt nicht zur Änderung des
Grundbuchbestandes. Das Grundstück, es ist ja gepachtet und
steht nicht im Eigentum Deiner Freundin, ist nicht
Verkaufsgegenstand. Dies hätte der notariellen Beurkundung
bedurft.
Um welche Art von „Gartenhaus“ handelt es sich? Liegt es in
einer Kleingartenanlage nach dem Bundeskleingartengesetz oder
dient es der Erholung - ein Wochenendhaus. Für die neuen
Bundesländer sind ggf. Sonderbestimmungen zu
beachten,Schuldrechtsänderungsgesetz,
Nutzungsentgeldverordnung … .
Danach stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der
Vertrag zur Gebäudeversicherung entstanden ist. Besitz die
Freundin auch ein Wohnhaus oder sonstiges Wohneigentum?
Weiter Aufklärung wäre gut.
MfG
Jürgen