wenn jemand seine Wohnung am 3. Werktag des Folgemonats kündigt zählt dann der Sammstag als Werktag?
Beispiel:
Kündigung wäre am 5. September erfolgt, dann war der 3. September der 3. Werktag. Da an diesem Tag der Vermieter nie zu erreichen ist, kann die Kündigung erst am 4. Werktag erfolgen.
Es gibt nun verschiedene Meinungen, ob im oben beschriebenen Fall der Samstag als Werktag zählt oder nicht.
wenn jemand seine Wohnung am 3. Werktag des Folgemonats
kündigt zählt dann der Sammstag als Werktag?
Beispiel:
Kündigung wäre am 5. September erfolgt, dann war der 3.
September der 3. Werktag. Da an diesem Tag der Vermieter nie
zu erreichen ist, kann die Kündigung erst am 4. Werktag
erfolgen.
Es gibt nun verschiedene Meinungen, ob im oben beschriebenen
Fall der Samstag als Werktag zählt oder nicht.
bist Du beim DMB? Deine Werbung für den DMB ist ja schon fast wirtschaftlich zu sehen für den Erfolg des DMB.Links auf Schriften und Bücher durchaus.
Beachte bitte dann aber, dass es überall heisst, Beratungen übernehmen die Geschäftsstellen. Der Grund ist Folgender. Die Broschüren sind nicht aktuell.
Grüsse Günter
wenn jemand seine Wohnung am 3. Werktag des Folgemonats
kündigt zählt dann der Sammstag als Werktag?
Beispiel:
Kündigung wäre am 5. September erfolgt, dann war der 3.
September der 3. Werktag. Da an diesem Tag der Vermieter nie
zu erreichen ist, kann die Kündigung erst am 4. Werktag
erfolgen.
Es gibt nun verschiedene Meinungen, ob im oben beschriebenen
Fall der Samstag als Werktag zählt oder nicht.
Markus hat Inhalte einer ganzen Presseseite des DMB aus einer überholten Broschüre zitiert. Grundsätzlich, egal welche Fundstellen jemand - auch ich - aus der Fachliteratur nennt - muss wissen, dass nur die zum Zeitpunkt der Auflage bekannten Urteile und Meinungen eingebunden sind.
Die Kündigung war zum 03.09.2005 vorzulegen. Zwar ist in der Frage des Samstag direkt zur Berechnung noch kein Urteil des BGH erfolgt. In der Praxcis wird jeder Praktiker jedoch das Urteil des BGH VIII ZR 29.06.04 vom 27.04.2005 anwenden. Der BGH hat hier - aus meiner Sicht zu Recht erklärt - dass der Samstag als Werktag zu rechnen ist. Der Senat hat in einem anderen Fall entschieden, dass der Samstag ein Werktag im Sinne der gesetzlichen Regelung ist. Der Begriff des Sonnabend, wie er bislang im Mietrecht definiert war, hat der Senat auch als nicht üblich und gesellchaftlich so nicht üblich bezeichnet. Es wird ausdrücklich hingewiesen, dass es keinerlei Hinweise jemals gibt, dass der Sonnabend den Sionn- und Feiertagen gleichzusetzen sei.
Wenn der Samstag nun aber offiziell vom zuständigen Senat für Mietrecht als Werktag erklärt wird, auch wenn der Senat sich nicht direkt mit der Frage, ob der Samstag nun der letzte Tag oder der erste Tag der Kündigungsabgabe ist, ist trotzdem klar, wenn der Text des BGB anzuwendne ist, dass der Samstag selbstverständlich dann immer gilt und nicht mehr wie bisher definierbar ist.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar, der in einem freien Mieterverein Berater ist.
Grüsse Günter
wenn jemand seine Wohnung am 3. Werktag des Folgemonats
kündigt zählt dann der Sammstag als Werktag?
Beispiel:
Kündigung wäre am 5. September erfolgt, dann war der 3.
September der 3. Werktag. Da an diesem Tag der Vermieter nie
zu erreichen ist, kann die Kündigung erst am 4. Werktag
erfolgen.
Es gibt nun verschiedene Meinungen, ob im oben beschriebenen
Fall der Samstag als Werktag zählt oder nicht.
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Schriften und Bücher durchaus.
Korrektur: Verweis auf die Online Beiträge
Beachte bitte dann aber, dass es überall heisst, Beratungen
übernehmen die Geschäftsstellen. Der Grund ist Folgender. Die
Broschüren sind nicht aktuell.
Okay, im Ggs. zum BGH sieht man bei der Suchmaschine des MB aber
nicht das Datum des Beitrags geschweige denn dessen Aktualität :-/
Gerade aus dem Grund findet sich immer der Suchalgorithmus im Beitrag (so sich unsereins überhaupt auf die Suche danach macht )