Kündigung, Wohnung, Fristen

Hallo,
mein Problem ist folgendes: Ich habe meien Wohnung am 03.03. zum 31.05. gekündigt. Nun meint der Vermieter, dass die Kündigung einen Tag zu spät eingegangen ist und ihm deshalb auch die Miete für den Juni zusteht.
Meine Frage: Gilt der Stempel des Einschreiben also der 03.03. oder Eingang beim Vermieter.
Herzlichen Danke Hassii

Es gilt natürlich der Eingang beim Vermieter. Wer hier hoch pokert, der verliert auch schnell mal…

Die Kündigungsfristen richten sich nach der schriftl. Vereinbarung bei Mietvertragsabschluss. Dort müsste auch nachzulesen sein, wann und wo die Kündigung beim Vermieter vorliegen ( d.h. in der Regel. bei ihm vorliegen) muss.