kündigung wohnung und viel ärger

hallo!
X muss zum 1.10.07 aus beruflichen gründen aus seiner wohnung ausziehen. Mindestmietzeit ist jedoch ein jahr und wäre am 31.1.08 beendet. Aus praktischen gründen würde er gerne einige einbauten in der wohnung lassen und hat insgesamt 7 interessierte nachmieter vorgeschlagen,die zum 1.10.07 einziehen wollen und die die möbel etc. gegen abstandszahlung übernehmen würden. Es wurde auch laminat verlegt -vorher lag verschmutzter teppichin der wohnung- , wofür es 3 mieten als bodenrenovierungszuschuss frei gab - die eigentlichen kosten jedoch waren weitaus höher.
Die hausverw. hat zum 31.1.08 die kündigung akzeptiert und schreibt: die wohnung ist leer zu übergeben, übergabe von einbauten werden grundsätzlich nicht gewünscht.
Was kann X jetzt dagegen tun?
Ist das verlegte laminat eigentum des vermieters? Oder kann X damit drohen das laminat auszubauen?
In der von X geschriebenen kündigung hat er folgendes geschrieben: er kündigt aus beruflichen gründen und bittet daher um aufhebung des mietvertrages,denn er stellt nachmieter die sofort einziehen würden. sollte dies nicht möglich und im sinne der hv sein,zieht er die kündigung zurück und bittet um genehmigung zur untervermietung der wohnung.
Da die hv anscheinend gegen ubergabe von einbauten ist,würde er die wohnung jetzt lieber untervermieten wollen.
Hat X chancen ?
Und ist der satz -zieht er die kündigung zurück…- rechtens und macht die in 3 zeilen vorher ausgesprochene kündigung tatsächlich unwirksam?
Wenn X tätsächlich raus muss, was muss er an schönheitsreparaturen leisten bei einem jahr mietzeit?

Jetzt schon mal vielen vielen dank für eure hilfe und antworten!!!

Der „Ärger“ hat wohl eher seinen Grund in unbegründetem Anspruchs-/Wunschdenken …

Mindestmietzeit ist jedoch ein jahr und wäre am 31.1.08 beendet

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses durch Stellung eines akzeptablen Nachmieters „ziehen“ gemäß Rechtsprechung i.d.R. nur ganz besondere berufliche Gründe (z.B. Versetzung eines Beamten - nicht aber: ein Wechsel gegen den der Mieter sich wehren konnte bzw. den er selbst herbeigeführt hat).
Soweit die vorzeitige Beendigung durch Nachmieterstellung nicht bereits mietvertraglich durch den Vermieter eingeräumt war, haben HV/VM hier also bereits Entgegenkommen gezeigt

Die hausverw. hat zum 31.1.08 die kündigung akzeptiert

Eine Kündigung ist eine einseitig Willenserklärung, die nicht wieder zurückgenommen werden kann und die auch nicht unter Vorbehalt ausgesprochen werden kann.

Schönheitsreparaturen werden i.A. erst nach 5 Jahren Mietzeit fällig; wenn keine wirksame Kostenanteilsklausel vereinbart wurde, treffen den Mieter nach 1 Jahr Mietzeit i.d.R. keine Renovierungspflichten.
Natürlich kommt’s im Einzelfall auf den jeweiligen Mietvertragstext an - und darauf ob hier formular- oder individualvertraglich wirksame Vereinbarungen getroffen wurden!

Laminat/Einbauten - Wohnung leer zu übergeben
Der Mieter ist von Gesetzes wegen grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung leer/geräumt zurückzugeben und seine gesamten Einbauten/Veränderungen zu beseitigen.

Es besteht auch keinerlei Anspruch darauf, dass der Vermieter sich für einen der vorgeschlagenen Nachmieter entscheidet, die Einbauten/Laminat „übernehmen“ und dafür dem ausziehenden Mieter eine Zahlung leisten wollen.

z.B. ein gerade erst ergangenes BGH-Urteil:
Oftmals darf der Mieter in eine Mietwohnung Verbesserungen einbauen, die in seinem Interesse liegen. Endet das Mietverhältnis, stellt sich die Frage, ob der Mieter dafür vom Vermieter einen Aufwendungsersatz verlangen kann.
Nein, meint der BGH (Urteil vom 13.06.2007, Aktenzeichen VIII ZR 387/04):
Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, dass der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, dass der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz beanspruchen kann.

http://www.jurablogs.com/de/kein-ersatz-fuer-zulaess…

Daneben ist m.E. völig unklar, wie das Laminat überhaupt anzusehen ist (Vermietereigentum oder Mietereigentum). Deswegen scheint es mir auch sinnlos darüber nachzugrübeln, wie man Einbauten/Laminat gegeneinander auszuspielen könnte. Ggfs. wird darüber erst in vielen Monaten dann ein Gericht entschieden haben …

Es wurde dadurch der vermietereigene, verschlissene Teppichboden ersetzt - was eigentlich unter Instandhaltungspflichten des Vermieters fällt … Evtl. hat der Vermieterzuschuss eben das (= die Kosten eines neuen Teppichbodens) abgedeckt und der Mieter hat für seine Sonderwünsche eben seinen Beitrag geleistet …

Was kann X jetzt dagegen tun?

M.E. gibt es für den Mieter hier nichts zu erzwingen … nur ein vernünftiges Gespräch mit Hausverwaltung/Vermieter und der Bitte um weiteres Entgegenkommen, Eingehen auf seine Wünsche - üblichrweise überzeugen dabei Argumente - z.B. dass HV/Vermieter daraus keinen Nachteil/Schaden erleiden …