hallo!
X muss zum 1.10.07 aus beruflichen gründen aus seiner wohnung ausziehen. Mindestmietzeit ist jedoch ein jahr und wäre am 31.1.08 beendet. Aus praktischen gründen würde er gerne einige einbauten in der wohnung lassen und hat insgesamt 7 interessierte nachmieter vorgeschlagen,die zum 1.10.07 einziehen wollen und die die möbel etc. gegen abstandszahlung übernehmen würden. Es wurde auch laminat verlegt -vorher lag verschmutzter teppichin der wohnung- , wofür es 3 mieten als bodenrenovierungszuschuss frei gab - die eigentlichen kosten jedoch waren weitaus höher.
Die hausverw. hat zum 31.1.08 die kündigung akzeptiert und schreibt: die wohnung ist leer zu übergeben, übergabe von einbauten werden grundsätzlich nicht gewünscht.
Was kann X jetzt dagegen tun?
Ist das verlegte laminat eigentum des vermieters? Oder kann X damit drohen das laminat auszubauen?
In der von X geschriebenen kündigung hat er folgendes geschrieben: er kündigt aus beruflichen gründen und bittet daher um aufhebung des mietvertrages,denn er stellt nachmieter die sofort einziehen würden. sollte dies nicht möglich und im sinne der hv sein,zieht er die kündigung zurück und bittet um genehmigung zur untervermietung der wohnung.
Da die hv anscheinend gegen ubergabe von einbauten ist,würde er die wohnung jetzt lieber untervermieten wollen.
Hat X chancen ?
Und ist der satz -zieht er die kündigung zurück…- rechtens und macht die in 3 zeilen vorher ausgesprochene kündigung tatsächlich unwirksam?
Wenn X tätsächlich raus muss, was muss er an schönheitsreparaturen leisten bei einem jahr mietzeit?
Jetzt schon mal vielen vielen dank für eure hilfe und antworten!!!