Angenommen, die Wohung wurde am 20.11.06 angemietet. Es wurde bis vor einem Monat (Febr. 08) immer am 20. die Miete im voraus bezahlt. Im Mietvertrag steht, daß die Miete bis z. 3. Werktag eines Monats eingehen muß. Der Mieter hat die Mietzahlung umgestellt, d.h. Zahlung seit März 08 bis zum 3.Werktag eines Monats. Wie kann man in Zukunft die Wohung kündigen? Zum Ende, Anfang (3.Werktag) oder zum 20.Tag?
Die Mietzahlung hat nix mit der Kündigungsfrist zu tun. Bis zum 3. Werktag Kündigung beim VM + 3 Monate
im übrigen empfiehlt es sich immer bestimmte Netiquette einzuhalten:wink:
Der Kater
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