Hallo an alle,
ich habe eine dringende Frage! Angenommen, jemand erhält eine Kündigung vom Arbeitgeber und dieser Jemand hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, hat er trotzdem Anspruch auf Krankenversicherung,Sozialversicherung und Rentenversicherung, d.h. werden diese vom Staat übernommen? Sei dieses der Fall, wo müsste man sich melden?
Im Falle einer Kündigung, werden die Versicherungen automatisch vom Arbeitgeber gekündigt, oder müsste man das selbst übernehmen?Oder laufen sie automatisch vom Staat bezahlt weiter?
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!
LG,
Lena
Hallo,
für den Bereich Kranken- undPflegeversicherung:
Der Staat zahlt nichts, es sei denn im Rahmen des Anspruches
auf Sozialhilfe (ALGII) wird ein Zuschuss für die KV/PV gezahlt.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
danke für die Antwort. Nur noch eine Frage, wird die KV von alleine, bzw. vom Arbeitgeber gekündigt oder müsste man das selbst machen?
LG;
Lena
Hallo,
der Arbeitgeber meldet den krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer mit dem Ende der#Beschäftigung bei der Krankenkasse ab. Die Kasse befragt in der Regel den Versicherten was er denn nun tut und ober er sich ggf.
freiwillige weiterversichern will. Erfolgt keine entsprechende Rückmeldung durch den Versicherten endet die
Mitgliedschaft und die Versicherung kraft Gesetz zum Ende der Beschäftigung.
Tritt nun inerhalbn der nächsten 18 Monate erneut Krankenversicherungspflicht ein, muss die Meldung
bei der letzten Krankenkasse erfolgen - wenn die 18 Monate überschritten werden kann der Versicherte sich
dann eine neue Kasse wählen. Tut er dies nicht, entscheidet der neue Arbeitgeber über die Krankenkasse, wenn
ihm die letzte Kasse nicht bekannt sein sollte.
Gruss
Günter Czauderna