ich beende grade mein Studium und bin auf der Suche nach einem geeigneten Job. Da ich Geisteswissenschaftlerin bin, kann das evt. etwas dauern. Daher wollte ich mir für diese Zeit einen Nebenjob suchen.
Ich hab auch einen sehr passenden gefunden, 20-35 Stunden die Woche, die Branche, in die ich eh will. Vertragsart: Zeitarbeit. Da ich ja sowieso hoffe, dass ich in absehbarer Zeit einen festen Job finde, könnte das passen.
Nun meine Frage: Wie schnell könnte ich einen Zeitarbeitsjob kündigen, wenn ich eine passende Stelle für mich finde?
relativ kurzfristig kannst du die Stelle beim Zeitarbeitsunternehmen kündigen. In der Probezeit, in der Regel sind da 6 Monate angesetzt, kannst du binnen 14 Tagen kündigen, danach sind es 4 Wochen. Aber: da du bei einem Zeitarbeitsunternehmen ein Gleitzeitkonto hast, auf dem in der Regel 100-150 Plusstunden stehen, kannst du damit deine Kündigungsfrist verkürzen. Bedeutet: wenn du entsprechend Plusstunden aufbaust, kannst du auch umgehend aus dem Vertrag raus.
Meist wird eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann man binnen zwei Wochen auf das Monatsende kündigen. Während der ersten drei Monate sogar binnen einer Woche auf das Monatsende. Während des ersten Monats manchmal sogar binnen weniger Tage zu sofort. Das hängt vom jeweiligen Tarifvertrag (TV BZA/DGB, AMP/CGB oder IGZ/DGB) ab und wird auch im Arbeitsvertrag festgehalten.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen gemäß §622 BGB, 1 Monat auf den 15. oder auf das Monatsende. Schnell aus dem Vertrag rauskommen sollte also kein Problem sein.
An Deiner Stelle würde ich den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag genau studieren. Knackpunkte sind meist Urlaub, Zeitkonto und Ausschlußfristen.
Wenn Du viele Stunden auf dem Zeitkonto hast und den Urlaub sammelst, kannst Du diese Zeiten abgelten so dass Du nahezu zu sofort raus bist.
Als kleiner Tipp würde ich unbedingt darauf achten, dass das Zeitkonto (+/- Stunden) korrekt geführt wird. Gerne wird gerade bei der Schlußlohnabrechnung geschummelt. Achten würde ich auch auf die Ausschlußfristen. Heißt, innerhalb zwei Monaten müssen Ansprüche gelten gemacht werden, nach der Kündigung sogar innerhalb eines Monats. Ansonsten verfallen diese und Du verliert einen Teil des hart erarbeiteten Lohns.
Ansonsten würde ich sagen, Zeitarbeit ist eine gute Erfahrung, vor allem wenn es von vornherein als Überbrückung gedacht ist.
die Kündigungsfristen sind in den Tarifverträgen geregelt. In der Regel müssen Sie während der 6-monatigen Probezeit innerhalb der ersten 3 Monate eine Kündigungsfrist von 1 Woche einhalten, danach eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Bei einer Neueinstellung kann während der ersten 2 Wochen die Kündigungsfrist auf 1 Tag verkürzt werden. Dies allerdings nur, wenn es auch arbeitsvertraglich geregelt wurde.
Abgesehen von den Kündigungsfristen sollten Sie jedoch wenn dieser Fall eintritt auf Ihren Disponenten zugehen. Er könnte auch eine Vertragsaufhebung mit Ihnen eingehen.
die Kündigungsfrist bei Zeitarbeit liegt in der Regel sowieso nur bei 4 Wochen. Am Anfang bzw. in der Probezeit gibt es gar keine Kündigungsfrist, bzw. sie wird stufenweise auf die 4 Wochen erhöht (1 Woche, 2 Wochen und dann die vollen 4 Wochen.
Das steht auch im Arbeitsvertrag.
Wenn man schneller eine neue Stelle bekommen würde, könnte man auch mit der Zeitarbeitsfirma verhandeln, um evtl. früher aush dem Vertrag zu kommen. Außerdem kann man ja schon bei der Bewerbung, bzw. vorher telefonisch anfragen und sagen, dass man nur übergangsweise eine Arbeit sucht. Ich kenne einige Studenten, die das so gemacht haben.
In den meisten Arbeitsverträgen steht, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, das sind 4 Wochen zum 15. oder zum letzten eines Monats.Für den Arbeitgeber gelten je nach Dauer des Arbeitsverhältnissses nach Ende der Probezeit längere Fristen.
Die Kündigungsfristen sind im Tarifvertrag genau geregelt. Trotzdem sollten Sie sich die Kündigungsfristen in ihrem Arbeitsvertrag genau erklären lassen, denn nur diese sind arbeitsrechtlich relevant. Ich würde Ihnen durchaus raten, wenn sie auf eine ordentliche Zeitarbeitsfirma finden, ihre Absichten vorab mit der Disponenting zu besprechen. Das, was sie planen, ist in der Zeitarbeit völlig normal.
Ich habe sehr viele solche Bewerberinnen in meinem eigenen Unternehmen gehabt und wir sind immer zu Lösungen zu gegenseitigem Vorteil gekommen.
für Zeitarbeitsverhältnisse gilt das Kündigungsschutzgesetz wir für jedes andere Festangestelltenverhältnis. In der Probezeit, die in Deinem Vertrag steht, kannst Du innerhalb von 14 Tagen kündigen. Danach mit einer Frist von 4 Wochen. Erst bei mehrjähriger Mitarbeit in einer Zeitarbeitsfirma verlängert sich die 4-Wochen-Frist.
Lies den Vertrag, den man Dir anbietet genau, prüfe evt. Zusatzklauseln zur Kündigung.
Auch mit einer Zeitarbeitsfirma hast du einen ordentlichen Arbeitsvertrag und die Kündigungsfristen ergeben sich auch hier nach diesem bzw. nach dem anhängigen Tarifvertrag.
Es ist hier also nicht davon auszugehen, dass du schneller aus dem Vertrag heraus kommst, als du es über eine Direktanstellung kämest.
Im Regelfall sprechen wir also nach der Probezeit von meist der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.