folgender hypothetischer Fall beschäftigt mich gerade:
Ein Mitarbeiter eines Zeitarbeitsunternehmens, der dort mehr als 3 Jahre beschäftigt ist, möchte in der 2. Jahreshälfte Kündigen. Lt. Gesetz könnte er 4 Wochen zur Mitt oder zum Ende des Monats Kündigen. Nach einer Aktuellen Abrechnung stehen ihm 28 Tage Resturlaub zu.
1., Ich habe gelesen, wenn jemand in der 2. Jahreshälfte kündigt, hat er bei seinem Arbeitgeber vollen Anspruch auf den Jahresurlaub, im oberen Fall also 28 Tage und nicht anteilig. Habe ich das so richtig interpretiert?
2., wenn sich der Arbeitnehmer des Zeitarbeitsunternehmens noch im Einsatz bei einem Kunden des Zeitarbeitsunternehmens befindet, dürfte es doch etwas schwierig werden, den Zeitarbeitnehmer so kurzfristig aus dem Einsatzgebiet abzuziehen, wenn dieser seinen Resturlaub ab sofort beantragt oder ist das für den Zeitarbeitnehmer völlig irrelevant?
3., Wenn der Zeitarbeiter nur 3 Wochen Resturlaub nehmen kann (also 15 Tage), würden dann die restlichen Urlaubstage sozusagen auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder müsste das dann das Zeitarbeitsunternehmen ausbezahlen?
4., Könnte das Zeitarbeitsunternehmen dem kündigenden Mitarbeiter verweigern den Urlaub zu nehmen und ihm stattdessen den Urlaub ausbezahlen?
meiner Meinung nach wird der Urlaub dann monatsweise aus- bzw. zurückgerechnet. Kündigung zum 30. September würde dementsprechend bedeuten: Jahresurlaub : 12 Monate x 9 Monat aufgerundet auf volle Tage, in diesem Beispiel verbleiben 20 Tage
wenn ein sofortiger Abzug nicht möglich ist, weil die Arbeitskraft zwingend gebraucht wird, kann der Urlaub verweigert werden, muss dann aber natürlich ausgezahlt werden. Dasselbe gilt, wenn der Urlaub nur teilweise genommen werden kann. Zur Personalgewinnung gibt es aber auch die Möglichkeit, dass in Absprache der neue Arbeitgeber den alten Resturlaub übernimmt.
1., Ich habe gelesen, wenn jemand in der 2. Jahreshälfte
kündigt, hat er bei seinem Arbeitgeber vollen Anspruch auf den
Jahresurlaub, im oberen Fall also 28 Tage und nicht anteilig.
Habe ich das so richtig interpretiert?
Das hast Du
2., wenn sich der Arbeitnehmer des Zeitarbeitsunternehmens
noch im Einsatz bei einem Kunden des Zeitarbeitsunternehmens
befindet, dürfte es doch etwas schwierig werden, den
Zeitarbeitnehmer so kurzfristig aus dem Einsatzgebiet
abzuziehen, wenn dieser seinen Resturlaub ab sofort beantragt
oder ist das für den Zeitarbeitnehmer völlig irrelevant?
Das kommt auf den individuellen Einzelfall an, allerdings ist das nicht irrelevant für den AN.
3., Wenn der Zeitarbeiter nur 3 Wochen Resturlaub nehmen kann
(also 15 Tage), würden dann die restlichen Urlaubstage
sozusagen auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder müsste das
dann das Zeitarbeitsunternehmen ausbezahlen?
Übertragen - nein.
Der alte Arbeitgeber muss den restlichen Anspruch abgelten.
Wenn der neue AG eine Urlaubsbescheinigung verlangt, dann wird er vermutlich keinen Urlaub für das lfd. Jahr gewähren, da dieser schon durch den alten AG vergütet wurde.
4., Könnte das Zeitarbeitsunternehmen dem kündigenden
Mitarbeiter verweigern den Urlaub zu nehmen und ihm
stattdessen den Urlaub ausbezahlen?
Siehe Antwort auf 2
Gruß
Guido
P.S. Das findest Du fast alles in den FAQ dieses Brettes.