kündigung zeitmietvertrag

Folgende Situation.

Es wurde ein Haus zum Kauf ausgesucht.
Leider geht die Sache nur über einen Makler, welcher dann zwischen dem Hausbesitzer und möglichem Käufer
„vermittelt“

Zum „Vorprüfen“ des Kaufes (Finanzierung) werden Einkommen bzw. Kaufvorstellung mitgeteilt, ebenso die max. Rate im Monat vorgelegt.
Der Makler sagt aus, das der Kauf zu finazieren ist und einen Zeitmietvertrag gemacht werden soll um einerseits ein Vorkaufrecht
zu haben und andererseits innerhalb dieser Zeit den Kauf zu tätigen.

Der Vertrag wird wegen dieser Aussagen gemacht und zusätzlich eine Vereinbarung aufgesetzt (eigenes Formular)
dass zusätzlich zur Miete einen Mietkaufanteil bezahlt wird, welcher von Kaufpreis dann beim Kauf in abzug gebracht wird, bzw bei Nichtkauf als „verloren“ gilt…

Es würden also zwei Verträge existieren (je nach Auffassung). Also ein Zeitmietvertrag und ein Mietkauf-Vereinbarung.

Die Finanzierung wird nun über den Makler angefragt, und dieser teilt mit, dass nur finanziert werden könnte,
wenn die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer und Notar/Gerichtskosten)
in BAR ausleget werden würden, da an sonsten keine Finanzierung stattfinden könnte !!!
Die Bank würde nur den Kaufpreis finanzieren sonst nichts, Nebenkosten müssten die möglichen Käufer in Bar übernehmen???

Die möglichen Käufer setzen den Makler dann unter Druck, da das Haus unter solchen Umständen nicht zu kaufen ist.
(Die NK würden nicht als Barmittel existieren)
Der Makler würde darauf andeuten, dass ja die Nebenvereinbarung zu kündigen wäre (Mietkauf) der Mietvertrag aber noch bis Ende der Laufzeit gelten würde.
Dann könnte es eben sein, dass evtl. andere Käufer ab und zu durch das noch vermietete Haus geführt werden müssten bis ein Käufer gefunden wäre.
Alternativ könnte er jedoch versuchen eine Risiko-Finanzierung anzubieten mit einer fast 40 Jährigen Laufzeit und maximal 5 Jahre Zinzbildung…
(In diesem Falle müsste der Käufer jedoch mindesten 75 Jahre alt werden)

Frage: Würde es eine Möglichkeit geben diesen Zeitmietvertrag früher zu Kündigen.

Weitere Info:
Die im Zeitmietvertrag befindlichen „Mieter“ möchten das Objekt unter keinen Umständen
mehr kaufen und schnellst möglich aus dem Vertrag heraus um ein anderes Objekt zu suchen.

Begründungen:

Das Vorhaben von einem der beiden Mieter in eine Selbständigkeit zu gehen,
was im aktuellen Objekt nicht ohne massiven Umbau möglich ist (und dann nicht zusätzlich finaziert werden könnte)
Das Vorhaben des Kindes im Sommer eine Ausbildung ausserhalb zu beginnen.
Die Art und Weise des Maklerverhaltens.
Die Mittlerweile fragliche Bewertung des Objektes (Kaufpreis etwa zu hoch wegen nur 100% Bankfinanzierung ?).

Danke im Vorab

Hallo Manni

Ich persönlich kann da wenig helfen aber dieser Link könnte einige Fragen klären.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mietrechtsre…

Gruß Papagina

Zeitmietverträge
Der bisherige „einfache“ Zeitmietvertrag ist abgeschafft worden. Nach altem Recht und bei am 1. September 2001 bereits bestehenden Verträgen konnte der Mieter zwei Monate vor Ablauf der Mietdauer schriftlich die Fortsetzung des Mietverhältnisses beanspruchen (Abschaffung des Fortsetzungsanspruchs). Mieter und Vermieter können jetzt nur noch einen so genannten qualifizierten Zeitmietvertrag abschließen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist ein konkreter Befristungsgrund vom Vermieter zu nennen (z.B. Eigenbedarf oder wesentliche Instandsetzung der Mietsache). Fehlt ein konkreter Befristungsgrund, gilt das Mietverhältnis automatisch als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung endet der Mietvertrag. Die bisherige zeitliche Obergrenze ist ebenfalls abgeschafft worden, so dass jetzt auch Mietverträge über 8 oder 10 Jahre abgeschlossen werden können.

Kündigungsfrist: Mieter können unbefristete Mietverträge generell und unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses immer mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist für Mieter ist seit September 2001 abgeschafft worden. Für Vermieter gilt weiterhin eine leicht geänderte gestaffelte Kündigungsfrist. Die anfängliche Kündigungsfrist von 3 Monaten verlängert sich nach einer Mietzeit von mehr als 5 Jahren auf 6 Monate und nach einer Mietzeit von mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Entfallen ist die Verlängerung der Kündigungsfrist auf 12 Monate für Mietverträge, die mehr als 10 Jahre dauern.
Neuregelung ab 1. Juni 2005:
Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Gewerbemietverhältnis: Die Kündigungsfristen bei Gewerberaum bleiben unverändert (§ 580a BGB). Das Gewerbemietverhältnis kann spätestens am 3. Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres gekündigt werden, vorbehaltlich anderer vertraglicher Vereinbarungen.

Folgende Situation.

Es wurde ein Haus zum Kauf ausgesucht.
Leider geht die Sache nur über einen Makler, welcher dann
zwischen dem Hausbesitzer und möglichem Käufer
„vermittelt“

Zum „Vorprüfen“ des Kaufes (Finanzierung) werden Einkommen
bzw. Kaufvorstellung mitgeteilt, ebenso die max. Rate im Monat
vorgelegt.
Der Makler sagt aus, das der Kauf zu finanzieren ist und einen
Zeitmietvertrag gemacht werden soll um einerseits ein
Vorkaufrecht
zu haben und andererseits innerhalb dieser Zeit den Kauf zu
tätigen.

Der Vertrag wird wegen dieser Aussagen gemacht und zusätzlich
eine Vereinbarung aufgesetzt (eigenes Formular)
dass zusätzlich zur Miete einen Mietkaufanteil bezahlt wird,
welcher von Kaufpreis dann beim Kauf in Abzug gebracht wird,
bzw bei Nichtkauf als „verloren“ gilt…

Es würden also zwei Verträge existieren (je nach Auffassung).
Also ein Zeitmietvertrag und ein Mietkauf-Vereinbarung.

Die Finanzierung wird nun über den Makler angefragt, und
dieser teilt mit, dass nur finanziert werden könnte,
wenn die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer und
Notar/Gerichtskosten)
in BAR ausleget werden würden, da an sonst keine
Finanzierung stattfinden könnte!
Die Bank würde nur den Kaufpreis finanzieren sonst nichts,
Nebenkosten müssten die möglichen Käufer in Bar übernehmen???

Die möglichen Käufer setzen den Makler dann unter Druck, da
das Haus unter solchen Umständen nicht zu kaufen ist.
(Die NK würden nicht als Barmittel existieren)
Der Makler würde darauf andeuten, dass ja die
Nebenvereinbarung zu kündigen wäre (Mietkauf) der Mietvertrag
aber noch bis Ende der Laufzeit gelten würde.
Dann könnte es eben sein, dass evtl. andere Käufer ab und zu
durch das noch vermietete Haus geführt werden müssten bis ein
Käufer gefunden wäre.
Alternativ könnte er jedoch versuchen eine Risiko-Finanzierung
anzubieten mit einer fast 40 Jährigen Laufzeit und maximal 5
Jahre Zinsbildung…
(In diesem Falle müsste der Käufer jedoch mindesten 75 Jahre
alt werden)

Frage: Würde es eine Möglichkeit geben diesen Zeitmietvertrag
früher zu Kündigen.

Weitere Info:
Die im Zeitmietvertrag befindlichen „Mieter“ möchten das
Objekt unter keinen Umständen
mehr kaufen und schnellst möglich aus dem Vertrag heraus um
ein anderes Objekt zu suchen.

Begründungen:

Das Vorhaben von einem der beiden Mieter in eine
Selbständigkeit zu gehen,
was im aktuellen Objekt nicht ohne massiven Umbau möglich ist
(und dann nicht zusätzlich finanziert werden könnte)
Das Vorhaben des Kindes im Sommer eine Ausbildung außerhalb
zu beginnen.
Die Art und Weise des Maklerverhaltens.
Die Mittlerweile fragliche Bewertung des Objektes (Kaufpreis
etwa zu hoch wegen nur 100% Bankfinanzierung ?).

Danke im Vorab

Hallo Manni74,

bei Hausverkauf kenne ich mich nicht so gut aus, als bei Mietwohnungen. Was ich allerdings aus eigener Erfahrung sagen kann ist, dass man aus einen Zeitmietvertrag nur ganz schwer und aus ganz spezifischen Gründen rauskommt. Da sollte man sich besser bei einen Anwalt erkundigen,(geht auch im Netz für ca. 40 Euro). Bei mir war es jedenfalls so dass ich auch aus einer Wohnung ausgezogen bin, da ich in einen anderen Bundesland eine Arbeit aufgenommen habe. Aber der Vermieter hatte dass nichz akzeptiert und ich mußte nach Gerichtsverhandlung noch die Kaltmiete bis zum letzten Tag des Vertrages bezahlen. Außer ich hätte einen Nachmieter gebracht, aber dass war nicht so schnell und einfach gegangen.
Aber wie gesagt, wie dass in diesem Fall aussieht kann ich Dir nicht genau sagen.
Aber ein wenig komisch kommt mir dass schon vor, irgendwie doppelt gemoppelt. Ich würde auf jedenfall einen Anwalt kontaktieren der davon etwas versteht.
Vielen Dank für die Frage.
LG Evelin
folgende Situation.

Es wurde ein Haus zum Kauf ausgesucht.
Leider geht die Sache nur über einen Makler, welcher dann
zwischen dem Hausbesitzer und möglichem Käufer
„vermittelt“

Zum „Vorprüfen“ des Kaufes (Finanzierung) werden Einkommen
bzw. Kaufvorstellung mitgeteilt, ebenso die max. Rate im Monat
vorgelegt.
Der Makler sagt aus, das der Kauf zu finazieren ist und einen
Zeitmietvertrag gemacht werden soll um einerseits ein
Vorkaufrecht
zu haben und andererseits innerhalb dieser Zeit den Kauf zu
tätigen.

Der Vertrag wird wegen dieser Aussagen gemacht und zusätzlich
eine Vereinbarung aufgesetzt (eigenes Formular)
dass zusätzlich zur Miete einen Mietkaufanteil bezahlt wird,
welcher von Kaufpreis dann beim Kauf in abzug gebracht wird,
bzw bei Nichtkauf als „verloren“ gilt…

Es würden also zwei Verträge existieren (je nach Auffassung).
Also ein Zeitmietvertrag und ein Mietkauf-Vereinbarung.

Die Finanzierung wird nun über den Makler angefragt, und
dieser teilt mit, dass nur finanziert werden könnte,
wenn die Kaufnebenkosten (Makler, Grunderwerbssteuer und
Notar/Gerichtskosten)
in BAR ausleget werden würden, da an sonsten keine
Finanzierung stattfinden könnte !!!
Die Bank würde nur den Kaufpreis finanzieren sonst nichts,
Nebenkosten müssten die möglichen Käufer in Bar übernehmen???

Die möglichen Käufer setzen den Makler dann unter Druck, da
das Haus unter solchen Umständen nicht zu kaufen ist.
(Die NK würden nicht als Barmittel existieren)
Der Makler würde darauf andeuten, dass ja die
Nebenvereinbarung zu kündigen wäre (Mietkauf) der Mietvertrag
aber noch bis Ende der Laufzeit gelten würde.
Dann könnte es eben sein, dass evtl. andere Käufer ab und zu
durch das noch vermietete Haus geführt werden müssten bis ein
Käufer gefunden wäre.
Alternativ könnte er jedoch versuchen eine Risiko-Finanzierung
anzubieten mit einer fast 40 Jährigen Laufzeit und maximal 5
Jahre Zinzbildung…
(In diesem Falle müsste der Käufer jedoch mindesten 75 Jahre
alt werden)

Frage: Würde es eine Möglichkeit geben diesen Zeitmietvertrag
früher zu Kündigen.

Weitere Info:
Die im Zeitmietvertrag befindlichen „Mieter“ möchten das
Objekt unter keinen Umständen
mehr kaufen und schnellst möglich aus dem Vertrag heraus um
ein anderes Objekt zu suchen.

Begründungen:

Das Vorhaben von einem der beiden Mieter in eine
Selbständigkeit zu gehen,
was im aktuellen Objekt nicht ohne massiven Umbau möglich ist
(und dann nicht zusätzlich finaziert werden könnte)
Das Vorhaben des Kindes im Sommer eine Ausbildung ausserhalb
zu beginnen.
Die Art und Weise des Maklerverhaltens.
Die Mittlerweile fragliche Bewertung des Objektes (Kaufpreis
etwa zu hoch wegen nur 100% Bankfinanzierung ?).

Danke im Vorab

Hallo Manni,

leider kann ich zu diesem Sachverhalt keine Aussage tätigen.

Viel Erfolg bei der Antwortsuche.

Viele Grüße

HeiKas

Hallo
Leider kann ich nicht weiterhelfen.
MFG
Doga

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen…

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Dem Mieter sollte man hier aufgrund der sehr komlizierten Sachlage die Hinzuziehung eines Anwalts nahelegen.

Sollte ein Fehlverhalten des Maklers vermutet werden, kann eventuell der Ombudsmann Immobilien angerufen werden (allerdings nur wenn der Makler Mitglied im IVD ist).

Grüsse,
Lupulus