Kündigung Zeitvertrag

Hallo alle miteinander,
eine Frage bezüglich Arbeitsrecht. Ein Angestellter mit einem Zeitarbeitsvertrag wird für diesen Job arbeitsunfähig. Er ist nicht krankgeschrieben, also die Krankenkasse würde nicht nach 6 Wochen Lohnfortzahlung übernehmen. Der Angestellte möchte auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden, dies wird aber Mangels solchem von der Firma abgelehnt. In einem anderen Konzernunternehmen wäre aber unter etwa 12000 Stellen sicher etwas passendes dabei.
Der Arbeitgeber kündigt jetzt vorzeitig den Zeitvertrag mit 6 Wochen zum Quartalsende.
Es gibt da eine Formulierung „Kündigung aus schwerwiegenden Gründen“. Zählt Krankheit dazu oder ist damit z.B. betriebsschädigendes Verhalten o.ä. gemeint?
Gruß
TeeBird

???
Hi!

eine Frage bezüglich Arbeitsrecht. Ein Angestellter mit einem
Zeitarbeitsvertrag wird für diesen Job arbeitsunfähig. Er ist
nicht krankgeschrieben, also die Krankenkasse würde nicht nach
6 Wochen Lohnfortzahlung übernehmen.

Wie jetzt? Kann er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten? So quasi berufsunfähig?
Krank geschrieben wird man nicht, sondern arbeitsunfähig! Nur ein Voodoopriester kann jemanden „krank“ schreiben :wink:

Der Angestellte möchte
auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt werden, dies wird
aber Mangels solchem von der Firma abgelehnt. In einem anderen
Konzernunternehmen wäre aber unter etwa 12000 Stellen sicher
etwas passendes dabei.

Er hat vermutlich keinen Vertrag mit dem Konzern, sondern mit einem Unternehmen des Konzerns, oder?

Der Arbeitgeber kündigt jetzt vorzeitig den Zeitvertrag mit 6
Wochen zum Quartalsende.
Es gibt da eine Formulierung „Kündigung aus schwerwiegenden
Gründen“. Zählt Krankheit dazu oder ist damit z.B.
betriebsschädigendes Verhalten o.ä. gemeint?

Keine Ahnung! Dafür sind die Infos viel zu dünn! Was genau steht im Arbeitsvertrag? Bei betriebsschädigendem Verhalten, wäre vermutlich eher eine außerordentliche Kündigung (sprich: fristlos!) angebracht! Um einen Mitarbeiter krankheitsbedingt zu kündigen, muss schon ein gewisser Aufwand betrieben werden!

Mehr Infos wären echt angebracht!

Grüße
Guido

Hallo Guido,
danke für die Antwort.
Habe mich undeutlich ausgedrückt, also kein Voodoo-Priester .
Aber zu detailliert ermöglicht ev. Rückschlüsse…
Es interessiert mich hier auch nur ob ein Zeitvertrag aus Gesundheitsgründen gekündigt werden kann.
Die Person ist für diese Tätigkeit berufsunfähig. Beispielsweise : schafft ein Astronaut die medizinischen Anforderungen/Normen nicht mehr, dann kann er diesen Job an den Nagel hängen, ist aber nicht krank. Könnte im Konzern aber noch anderweitig eingesetzt werden. Er möchte die Restzeit des Zeitvertrages innerhalb des Konzerns bei einem anderen Unternehmen arbeiten. Der Arbeitgeber kündigt aber.

Er hat vermutlich keinen Vertrag mit dem Konzern, sondern mit
einem Unternehmen des Konzerns, oder?

Richtig

Ich kenne diesen Vertrag nicht. Der Kündigungs-Paragraph nimmt Bezug auf die Regelungen des Manteltarifvertrages für die normalen Arbeitsverträge.

Mir ist nur bekannt, das ein Zeitvertrag nur aus schwerwiegenden Gründen gekündigt werden kann.
Zählt also ein gesundheitsbedingtes Problem zu schwerwiegenden Gründen und rechtfertigt eine Kündigung?
Gruss
TeeBird

Das Problem mit der Info!
Hi!

Es interessiert mich hier auch nur ob ein Zeitvertrag aus
Gesundheitsgründen gekündigt werden kann.

Es kann sein, in der Regel aber eher nicht!

noch anderweitig eingesetzt werden. Er möchte die Restzeit des
Zeitvertrages innerhalb des Konzerns bei einem anderen
Unternehmen arbeiten. Der Arbeitgeber kündigt aber.

Ja nun: Der Arbeitgeber ist nun mal nicht der Konzern! Er hat einen Vertrag mit dem einen Unternehmen. Und dieses Unternehmen kann auch nur Entscheidungen für sich selbst treffen! Es kann zwar versuchen, konzernintern zu vermitteln, mehr aber auch nicht!

Ich kenne diesen Vertrag nicht. Der Kündigungs-Paragraph nimmt
Bezug auf die Regelungen des Manteltarifvertrages für die
normalen Arbeitsverträge.

Mir ist nur bekannt, das ein Zeitvertrag nur aus
schwerwiegenden Gründen gekündigt werden kann.

Da ist Dir etwas falsches bekannt!

Ich knall mal eben einen § hier rein:

_TzBfG § 15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.

(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.

(4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt._

Solange nicht bekannt ist, ob da etwas im Tarif oder im Arbeitsvertrag steht -> vor allem: WAS da steht
ist keine seriöse Antwort möglich!

Zählt also ein gesundheitsbedingtes Problem zu schwerwiegenden
Gründen und rechtfertigt eine Kündigung?

Ich weiß nicht, woher Du dieses „schwerwiegende“ hast. Das existiert eigentlich nirgends! In der Regel (wenn nicht anderes vereinbart ist) ist ein befristeter Arbeitsvertrag nur außerordentlich kündbar! Dafür bedarf es eines wichtigen Grundes und der kann eine Krankheit nicht sein!

Grüße
Guido

Hallo Guido,
danke für die info´s. Scheint mir also eine komplexere Sache und damit für´n Fachanwalt zu sein.
Gruß
TeeBird

Soo komplex isses nicht!
Hi!

Aber solange man nicht weiß, was im Vertrag steht, ist es wie gesagt unmöglich, eine vernünftige Antwort zu geben!

Grüße
Guido