Kündigung zu Termin nach Probezeit

Hallo,

die Probezeit endet am 14.05.2009.

Es ist vereinbart, dass der Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann.

Ist in diesem Fall eine (heute zugegangene) Kündigung ZUM 31.05.2009 zulässig? Der Termin liegt ja mehr als zwei Wochen NACH Ende der Probezeit.

Viele Grüße

Hallo,

es könnte sogar noch am 14.05. mit 2-wöchiger Frist gekündigt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erklärung, nicht der Fristablauf.

VG
EK

Hallo,

es könnte sogar noch am 14.05. mit 2-wöchiger Frist gekündigt
werden.

Dann käme man aber immer noch nicht auf den 31.5. Ist das wichtig?

Cheers, Felix

Hallo,

länger geht immer.

Und da die Probezeitkündigungsfrist auch keine festen Endtermine kennt, wäre auch der 30.05. oder 02.06. gegangen.

VG
EK