Kündigung Zugang Machtbereich d. Arbeitgebers

Hallo,
alles, was ich bisher dazu im Netz gefunden habe betraf immer nur den Zugang beim Arbeitnehmer.
Aber wie ist das eigentlich bei einer Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber?
Beispiele
Kündigung gerichtet an:
Firma

  • wohl unproblematisch
    Personalabteilung
  • wohl unproblematisch
    nehmen wir jetzt an, der Einstellungsberechtigte heißt Hotzenplotz, der Brief wird vom Arbeitnehmer eingeworfen und weil der AN nicht möchte, dass sich das herumspricht adressiert er an
    Herrn Hotzenplotz?
    Herrn Hotzenplotz c/o Firma ?
    Herrn Hotzenplotz perönlich?
    was, wenn Herr Hotzenplotz aus irgendwelchen Gründen längerfristig abwesend ist ?
    Gruß
    Peter

Nur eine Idee
Hi!

Ehrlich gesagt habe ich mir darüber nie Gedanken gemacht, aber wie wäre es mit

Herrn Hotzenplotz oder Vertreter
???

Wobei ich mir fast sicher bin, dass bei Herrn Hotzenplotz ohne Zusatz davon ausgegangen werden kann, dass seine Post nicht wochenlang liegen bleibt!

LG
Guido

Hallo

nehmen wir jetzt an, der Einstellungsberechtigte heißt
Hotzenplotz, der Brief wird vom Arbeitnehmer eingeworfen und
weil der AN nicht möchte, dass sich das herumspricht
adressiert er an
Herrn Hotzenplotz?
Herrn Hotzenplotz c/o Firma ?
Herrn Hotzenplotz perönlich?
was, wenn Herr Hotzenplotz aus irgendwelchen Gründen
längerfristig abwesend ist ?

Man kündigt ja gegenüber dem Arbeitgeber und nicht dem Personalchef. Wenn der AN also unbedingt den Personalchef als den Empfänger des Küschreibens wählt, dann geht er tatsächlich das Risiko ein, daß der Zugang sich verspätet oder gar nicht stattfindet. Wenn man von den drei o.g. Möglichkeiten eine wählen sollte, am ehesten „Herrn Hotzenplotz c/o Firma“. Am besten aber keine der drei, sondern, wenn man unbedingt „heimlich“ Herrn Hotzenplotz will, die persönliche Übergabe an ihn. Dann bemerkt man als AN auch, wenn Herr Hotzenplotz in Urlaub oder sonstwas ist.

Gruß,
LeoLo

Hi,

wenn es an Hr Hotzenplotz -persoenlich/vertraulich- adressiert ist, kann man davon ausgehen, dass in diesem Fall der Brief nicht geoeffnet wird.
Allerdings gilt er als zugegangen, was a) der Poststempel und b) bei groesseren Firmen der Posteingangs-Stempel belegt.
Tipp:
Brief persoenlich vorbei bringen und z.B. vom Pfoertner Zeit und Datum des Empfangs quittieren lassen (das sollte er auf den Briefumschlag draufschreiben).

Wenn das AV nicht zu sehr gestoert ist, empfehle ich, dass man auch das persoenliche Gespraech sucht und die Kuendigung mitteilt bei Uebergabe des Schreibens bzw. vor Uebergabe oder danach - je nachdem, wie die Fristen aussehen.

Gruss
G

Hallo,
ich bin zu der Fragestellung auch nur gekommen, weil zu einer Frage weiter unten ‚Kündigungsschreiben‘ der Geschäftsführer als Ansprechpartner genannt wird und da schon jemand das falsch verstehen könnte
Gruß
Peter