Kündigung zugestellt - Wohnort nicht sicher -

… trotzdem gültig?

Hallo Community,

ich habe einem Untermieter eine fristlose Kündigung zugestellt. Jetzt bin ich nicht sicher ob er (nach 6 Monaten) seinen Wohnort schon geändert hat.

Er ist jemand der extremst vernachlässigt. Denke er hat den Wohnortwechsel NICHT angegeben. Dennoch wohnt er dort.

Gilt der Brief dennoch als zugestellt? Ich mein ich kann ja denk ich davon ausgehen dass er den Ort nachdem er 6 Monaten dort wohnt schon im Perso drin stehen oder zumindest als 2. Wohnsitz oder irgendwie sowas gemeldet haben muss.

Zusatzinfo: Er übernachtet des Öfteren auch bei Freunden oder Familie, durchschnittlich an etwa 2 Tagen die Woche.

Danke im Vorraus

Da kann ich dir leider nicht helfen.

Sorry, aber deine Anfrage liest sich etwas chaotisch.

Warum eine fristlose Kündigung? Sieh in eurem Vertrag nach, unter welchen Bedingungen dies überhaupt möglich ist und ob die erfüllt sind. Sonst ist die ganze Kündigung wertlos.

Möchtest du wissen, ob dein Untermieter die Kündigung erhalten hat, die du ihm (vor 6 Monaten??) geschickt hast?

Oder möchtest du wissen, ob der Mann noch in deiner Wohnung wohnt? Wenn’s ein „Untermieter“ in deiner Wohnung ist, müsstest du es ja eigentlich merken. Du wirst doch einen Schlüssel haben.

„Denke er hat den Wohnortwechsel NICHT angegeben. Dennoch wohnt er dort.“ Welcher Wechsel und was meinst du mit „dort“?

Was meinst du mit: „ich habe … zugestellt“? Hast du selbst das Schreiben übergeben? Wenn du’s per Post als Einschreiben/Rückschein geschickt hast, bist du ja im Besitz des unterschriebenen Rückscheins.

Sei so gut und formuliere doch einfach mal konkret die Frage, auf die du hier Antwort suchst. Dann kann man dir auch eventuell bei der Lösung besser helfen.

Gruß
Dieter

Hallo, verzeihung habe nicht bemerkt dass es chaotisch ist^^

Also er wohnt seit 6 Monaten im vermieteten Objekt. ich befürchte er hat den Wohnortwechsel NICHT angegeben.
Die fristlose Kündigung ist berechtigt wegen u.a. Diebstahl und einer falschen Anschuldigung bei der Polizei.
Die fristlose Kündigung habe ich unter Aufsicht von glaubwürdigen Zeugen unter seiner (Zimer-)Tür durch geschoben.

Ich frage mich, wenn er jetzt z.B. im Perso noch drinstehen hat dass er in der Wallhalla bei seinen Eltern lebt, obwohl er das seit 6 Monaten nicht mehr tut, ob der Brief dennoch als zugestellt gilt.

Per Einschreiben bringt denke ich nichts, da er keinen eigenen Briefkasten hat und ich der einzige mit Schlüssel für den Gemeinschaftsbriefkasten bin. Ich würde ihm seine Post so oder so ausliefern.

LG Gecko

Hallo,
tut mir leid aber damit kenn ich mich nicht aus. Ich hoffe Du findest jemanden der dir besser helfen kann
lieben Gruß

Dein Schreiben gilt natürlich nicht als „zugestellt“, denn das wurde es ja nicht.
Du hast es unter seiner Tür durchgeschoben, vielleicht liegt es ja immer noch da. Die einzig korrekte Vorgehensweise wäre gewesen, ihm die Kündigung persönlich gegen Quittung auszuhändigen, aber das hilft dir jetzt auch nicht mehr.

Ich weiß nicht, welche Probleme du lösen musst, aber es klingt so, als würde dir ein Anwalt die bessere Hilfe sein.

Viel Erfolg!

Gruß
Dieter