Was heißt Du könntest dir vorstellen? Gibt es dazu eine getzl.
Grundlage oder eher nicht?
Lies mal die ersten drei Wörter- besonders das zweite!
Das BUrlG regelt zunächst mal nur den gesetzlichen Mindesturlaub, also 4 Wochen im Jahr.
Man kann alle Tage darüber hinaus anders regeln, tut man das aber nicht, gilt vom Grundsatz her das BUrlG für den gesamten Urlaub.
Beipiel:
Man hat eine 5-Tage-Arbeitswoche und einen Jahresanspruch von 30 Tagen.
Im Arbeitsvertrag steht (da kommt es auch auf die Formulierun an, aber das geht vielleicht ein wenig zu weit), dass die 10 Tage oberhalb des Mindestanspruchs generell gezwölftelt werden.
Dann wäre der Jahresanspruch:
20 Tage (MUSS)
10 Tage / 12 * 10 (da der Februar kein voller Monat war) 8,34 Tage
28,34 Tage gesamt
Ist nichts vereinbart (Achtung: Auch ein Tarifvertrag ö.ä. kann so etwas regeln), gibt es volle 30 Tage.
Gruß
Guido