Kündigung zum 15. eines Monats - 1 Tag Urlaub?

Hallo!

Angenommen jemand hat am 13.02.12 bei einem AG angefangen zu arbeiten und nun zum 15.01.13 gekündigt.

Für den Februar hat man anteilig 1 Tag Urlaub bekommen.

Nun soll man aber für den Januar keinen Tag bekommen.

Steht dieser nicht zu? Man hat doch die Hälfte des Monats trotzdem gearbeitet.

Hi,

Steht dieser nicht zu? Man hat doch die Hälfte des Monats
trotzdem gearbeitet.

Unabhängig davon, was eine individuelle Vereinbarung alles anders regeln kann, hat man bei einer Zwölftwlung für einen Teilmonat KEINEN Anspruch.
Im BUrlG steht VOLLER Monat (was nicht gleichbedeutend mit KALENDERmonat ist)

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Gruß
Guido

So… und wenn man am 13.02. anfängt und am 15.01. aufhört, hat man doch 11 VOLLE monate gearbeitet oder wie siehts aus? Das heißt es besteht theoretisch Anspruch auf den 1 Tag im Januar oder nicht? Man hat zwar zur Hälfte eines Monats gekündigt, aber hat ja auch zur Hälfte angefangen.

So… und wenn man am 13.02. anfängt und am 15.01. aufhört,
hat man doch 11 VOLLE monate gearbeitet oder wie siehts aus?

Urlaubsanspruch entsteht je Kalenderjahr.

Der frühest mögliche Zeitpunkt, einen vollen Monat im Jahr 2013 gearbeitet zu haben, ist der Feierabend am 31.01.2013.

Das heißt es besteht theoretisch Anspruch auf den 1 Tag im
Januar oder nicht?

Nein.

Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass in Deiner Konstellation das Jahr 2012 mit einem vollen Anspruch hätte gerechnet werden müssen.

Ebenfalls ohne Anrede oder gar Gruß

Hallo

Wieviele Tage Urlaub hat der fiktive AN denn im Kalenderjahr? Was ist zum Teilurlaub vertraglich vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Danke für die Antwort Guido!

Was heißt Du könntest dir vorstellen? Gibt es dazu eine getzl. Grundlage oder eher nicht?

Grüße Emilio

Was heißt Du könntest dir vorstellen? Gibt es dazu eine getzl.
Grundlage oder eher nicht?

Lies mal die ersten drei Wörter- besonders das zweite!

Das BUrlG regelt zunächst mal nur den gesetzlichen Mindesturlaub, also 4 Wochen im Jahr.
Man kann alle Tage darüber hinaus anders regeln, tut man das aber nicht, gilt vom Grundsatz her das BUrlG für den gesamten Urlaub.

Beipiel:
Man hat eine 5-Tage-Arbeitswoche und einen Jahresanspruch von 30 Tagen.
Im Arbeitsvertrag steht (da kommt es auch auf die Formulierun an, aber das geht vielleicht ein wenig zu weit), dass die 10 Tage oberhalb des Mindestanspruchs generell gezwölftelt werden.

Dann wäre der Jahresanspruch:
20 Tage (MUSS)
10 Tage / 12 * 10 (da der Februar kein voller Monat war) 8,34 Tage
28,34 Tage gesamt

Ist nichts vereinbart (Achtung: Auch ein Tarifvertrag ö.ä. kann so etwas regeln), gibt es volle 30 Tage.

Gruß
Guido

Hallo Guido!

Schauen wir mal, ob man das richtig verstanden hat:

Angenommen man hat 25 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5 Tage Woche.

D.h. ich rechne 20 Tage Mindesturlaub, die sind fest, plus 5 Tage / 12 mal 10 (da Februar mitten drin begonnen wurde), dann kommt man auf 24,16 Tage, die einem für 2012 zustanden, richtig?

Grüße, Emilio

Hi!

D.h. ich rechne 20 Tage Mindesturlaub, die sind fest,

yep

plus 5
Tage / 12 mal 10 (da Februar mitten drin begonnen wurde), dann
kommt man auf 24,16 Tage, die einem für 2012 zustanden,
richtig?

Nur, wenn die Handhabung dieser 5 Tage explizit so geregelt ist.
Ist das nicht der Fall, gibt es auch die in voller Höhe Anzahl.

Gruß
Guido

Okay, vielen Dank schon mal.

Eine Frage ergibt sich noch: Wie sollte man, falls es nicht spezifisch geregelt ist, Anspruch auf die vollen Tage haben, wenn man erst Mitte Februar eines Jahres begonnen hat zu arbeiten?

Grüße, Emilio

.

Okay, das wurde auch verstanden, dass wenn nichts spez. geregelt ist, das BUrlG greift.

Allerdings stellt sich dann als Laie die Frage, wieso bekommt man kompletten Urlaub „geschenkt“, obwohl nicht das ganze Jahr gearbeitet wurde, welcher Sinn steckt dahinter?

Grüße, Emilio

Nochmal kurz nachgeshen im AV… 25 Tage, kein besonderer Passus, letzter Satz ist unter Punkt 4: Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen

Hilfe! LeoLo, EK !!!

Allerdings stellt sich dann als Laie die Frage, wieso bekommt
man kompletten Urlaub „geschenkt“, obwohl nicht das ganze Jahr
gearbeitet wurde, welcher Sinn steckt dahinter?

Da bin ich als Nichtjurist überfragt.
Vielleicht war es einfach nur ein Formulierungsfehler, vielleicht ist es der Umkehrschluss aus der Tatsache, dass man zu viel gewährten Urlaub bspw. bei Austritt nicht zurückfordern kann …

Ich hoffe, dass einer der beiden Gerufenen da was Konkretes sagen kann. :smile:

VG
Guido

Hallöchen,

hab da noch folgenden Passus gefunden (bei gesetzl. Regelungen)

…„Der Urlaubsanspruch bei Kündigung durch Arbeitnehmer bezieht sich jedoch in erster Linie auf den gesetzlich zugesicherten Urlaub. Sind zusätzliche Tage vereinbart, gelten andere Regeln für den Urlaubsanspruch bei Kündigung durch Arbeitnehmer. …“

Wie ist das jetzt nun? Alles sehr undeutlich. Das heißt es bezieht sich nur auf die 20 Tage. Zusätzliche Tage sind vereinbart, und zwar 5, allerdings steht dazu nichts im AV… sondern nur es gelten des Weiteren die gesetzl. Bestimmungen.

BITTE HILFE!

Danke, Emilio

Hallo

Es ist wie so oft, müssig zu überlegen, was der Gesetzgeber sich so alles gedacht hat. Oder, ob er überhaupt dabei gedacht hat :wink:. Aber deine Vermutung geht imho schon in die richtige Richtung. Nach Ablauf der Wartezeit hat der AN ab dem 01.01. des Kalenderjahres den vollen Anspruch auf seinen Jahresurlaub (und das ja auch vom Grundgedanken her am Stück, also alles auf einen Schlag). Es würde das reine Chaos ausbrechen, wenn jeder AN, der im Laufe des Jahres ausscheidet, zu Unrecht erhaltenen Urlaub zurückzahlen müsste. Da müsste jeder AN sein Urlaubsentgelt auf ein Sparbuch legen, für den Fall der Fälle. Das wäre so gar nicht im Sinne des Grundgedankens des BUrlG.

Gruß,
LeoLo

1 Like

Huhu!

Naja, manchmal gibt es ja so etwas, wie Begründungen :smile:

VG
Guido

Hallo

Wie ist das jetzt nun? Alles sehr undeutlich. Das heißt es
bezieht sich nur auf die 20 Tage. Zusätzliche Tage sind
vereinbart, und zwar 5, allerdings steht dazu nichts im AV…
sondern nur es gelten des Weiteren die gesetzl. Bestimmungen.

BITTE HILFE!

Naja, mich dünkt, ich hatte um die vollständige und konkrete Formulierung im AV gebeten und nachgefragt, ob es sich um Werk- oder Arbeitstage handelt. Ein Beantworten von Nachfragen hilft oft bei der Meinungsfindung…

Den bisherigen Angaben zufolge scheint auch der Teilurlaub vereinbart zu sein. Somit würde ich auf 21 Tage für 2012 und 0 Tage für 2013 plädieren.

Gruß,
LeoLo