Hallo,
ich muss gestehen, dass ich kein ausgebildeter Arbeitsrechtler bin und ich doch denke, dass diese Frage schon sehr(!) in den Beratungsbereich eines Anwaltes reicht. Entsprechend möchte ich Sie bitten, sich mit einem derartigen Juristen in Verbindung zu setzen.
Die zu Ihrer Frage folgende Einschätzung stellt entsprechend meine persönliche Einschätzung wieder-ob diese auch in 100%-Übereinstimmung mit dem deutschen Gesetz steht mag ich nicht beurteilen zu können.
- Da Sie von der Arbeit freigestellt sind, spricht Ihnen Ihr Arbeitgeber ja indirekt die Möglichkeit zu, sich anderweitig zu bewerben. Warum nicht dann den „gleitenden“ Übergang wählen?
- Ihr bestehender Arbeitsvertrag läuft noch bis zum Kündigungstermin und ist bis dahin mit allen seinen Rechten und Pflichten gültig. Deshalb (sofern nichts anderweitiges im Vertrag vereinbart) müssen Nebenbeschäftigungen dem aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt und/oder ggf. sogar durch diesen bewilligt werden.
- Desweiteren gibt es gemäß dem Arbeitzeitgesetz (ArbZG) eine wöchentliche, wie auch monatliche Höchstarbeitszeit, die nicht überschritten werde darf. Auch wenn in Ihrem Fall anscheinend die von Ihnen zu erfüllende Arbeitszeit nur auf dem Papier existiert, kann sie jedoch für die betroffenen Firmen bzw. für Ihre Arbeitgeber unangenehme Nachfragen bedeuten und ggf. auch rechtliche Konsequenzen durch die öffentlichen Aufsichtsbehörden (bspw. Gewerbeaufsichtsamt) oder auch privaten Institutionen (Krankenkasse) nach sich ziehen.
- Grundsätzlich können Sie soviele Arbeitsverhältnisse schließen, wie Sie wollen, sofern Sie nicht über die gesetzliche Höchstarbeitszeit geraten und dies(e/en) Nebenjob sich durch den aktuellen Arbeitgeber genehmigen lassen. (Bspw. im Bereich des 400-Euro-Arbeitsverhältnisses: Die Annahme mehrerer Arbeitsverhältnisse, sog. Multi-Jobber).
Es kann aber immer nur ein „Hauptjob“ (wenn auch auf dem Papier!) existieren.
Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist, ein Arbeitsverhältnis auf einer derartigen Basis zu beschließen und würde Ihnen eher dazu raten, einen Aufhebungsvertrag mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu schließen.
Wie eingangs bemerkt, stellt diese Erörterung meine persönliche Einschätzung dar. Letztendliche Sicherheit kann nur ein Gespräch mit einem Arbeitsrechtler bringen, zu welchem ich Ihnen raten würde-sofern Sie weiterhin das Ziel verfolgen, die Beschäftigungsverhältnisse geheim zu halten.
Freundliche Grüße