Kündigung zum 30.11.- neuer Vertrag parallel mögl?

Hallo!

Die Situation ist Folgende.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir gekündigt - zum 30.11…
Bis dahin wurde ich freigestellt.
Jetzt habe ich ein neues Jobangebot, das ich spätestens zum 14.11. antreten muss.
Darf man 2 Anstellungen haben (mit Überschneidung von nur 1/2 Monat?)
Ein Aufhebungsvertrag ist erst mal keine Option. Ich würde das beiden AG verheimlichen :-/
Was könnte das für Konsequenzen haben - zB mit dem Finanzamt?

Ich bedanke mich jetzt schon mal in aller Form!!!

Viele liebe Grüße

Marika *

Hallo Marika,

dass würde ich Dir auf keinen Fall raten, denn durch den Eintrag auf Deiner Steuerkarte würde das sofort „auffliegen“. Du solltest mit Deinem bisherigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 13.11.2011 machen, denn Du wirst ja von Deinem neuen Arbeitgeber ab 14.11. bezahlt. Man kann natürlich zwei Arbeitsverhältnisse haben, aber nur eins mit Lohnsteuerkarte und das Zweite mit der Lohnsteuerklasse VI. Das würde ich aber nicht tun. Wenn Du Deinen neuen Arbeitsvertrag gezeichnet hast, mache den Aufhebungsvertrag. Sollte Dir in der Zeit vom alten Arbeitgeber noch Urlaub zustehen, muss er Dir diesen auszahlen.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben und wünsche Dir einen guten Start in den neuen Job.

Liebe Grüße aus Berin

Sonbaer

Sofern es sich beides um Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handelt, würde nach meinem Kenntnisstand der neue für den Zeitraum von dem halben Monat mit einer ungünstigen Steuerklasse (VI ?) besteuert. Bin mir aber da nicht ganz sicher.
Verheimlichen geht gar nicht, da ja ordentliche An- bzw. Abmeldungen bei der Krankenkasse erfolgen.

Eigentlich geht nur die Version, das der alte AG die Kündigung auf den 13.11. ändert. Muss man einfach darüber reden. Dann gibt es keinerlei Probleme bei der Abrechnung.

Gruß!

Nick

Auch hallo,
verheimlichen geht nicht da es zur An-und Abmeldung bei der Krankenkasse, Rentenvers. usw. kommt.
Hier geht nur der Aufhebungsvertrag oder mit dem neuen AG den offiziellen Arbeitsbeginn zum 1.12. eingehen und vorher ein Praktikum „ohne Entgelt“ leisten.
Gruß
Cress

Hallo,

parallel zwei AG ist nur möglich, wenn einer davon die Lohnsteuerklasse 6 verwendet und damit dann weiss, dass es noch ein Arbeitsverhältnis gibt.
Wieso ist Aufhebung keine Option?

MfG

Eine Aufhebung ist nicht ausgeschlossen. Ich wollte mal hören ob es auch so geht. Im Prinzip wär mein alter AG blöde, wenn er darauf nicht eigeht, hm? Er hat ja nichts davon, außer dass er Geld spart. Wir sind uns nicht grad grün, und ich hab n bißchen Schiss, dass sie darauf nicht eingehen :-/

Vielen Dank für Deine Antwort!!! :wink:

Hallo Marika,
ehrlich, arbeitsrechtlich weiß ich hier nicht weiter.
Fakt ist aber, dass du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, wenn auch freigestellt, aber dein Arbeitsvertrag gilt bis zum 30.11.2011.
Mein Rat, hier gegenüber beiden Arbeitgeber (neu und alt)mit offenen Karten spielen.
Ebenfalls liebe Grüße
Jürgen

Hallo,

am besten schnel die Steuerkarte besorgen und dann auf den Lohn für die letzten zwei wochen verzichten.

Allerdings ist es nicht verboten zwei Jobs zu haben.
Einen aufSteuerklasse 6 und den anderen auf normale Steuerklasse.
Beide auf die „normale“ Klasse z.B. 3 könnteProbleme geben. Auf jeden Fall aufpassen.

Viele Grüße
stepfis

Hallo,

ich halte die Angelegenheit für sehr riskant. Wenn es auffliegt hast Du sicherlich auch das Vertrauen Deines neuen AG mißbraucht, wenn ich AG würde ich Dir dann auf jeden Fall kündigen.

Bleibt sicherlich nur der Aufhebungsvertrag, ist m.E. auch das anständigste.

Gruß

Klaus

Hallo,

ich muss gestehen, dass ich kein ausgebildeter Arbeitsrechtler bin und ich doch denke, dass diese Frage schon sehr(!) in den Beratungsbereich eines Anwaltes reicht. Entsprechend möchte ich Sie bitten, sich mit einem derartigen Juristen in Verbindung zu setzen.
Die zu Ihrer Frage folgende Einschätzung stellt entsprechend meine persönliche Einschätzung wieder-ob diese auch in 100%-Übereinstimmung mit dem deutschen Gesetz steht mag ich nicht beurteilen zu können.

  1. Da Sie von der Arbeit freigestellt sind, spricht Ihnen Ihr Arbeitgeber ja indirekt die Möglichkeit zu, sich anderweitig zu bewerben. Warum nicht dann den „gleitenden“ Übergang wählen?
  2. Ihr bestehender Arbeitsvertrag läuft noch bis zum Kündigungstermin und ist bis dahin mit allen seinen Rechten und Pflichten gültig. Deshalb (sofern nichts anderweitiges im Vertrag vereinbart) müssen Nebenbeschäftigungen dem aktuellen Arbeitgeber mitgeteilt und/oder ggf. sogar durch diesen bewilligt werden.
  3. Desweiteren gibt es gemäß dem Arbeitzeitgesetz (ArbZG) eine wöchentliche, wie auch monatliche Höchstarbeitszeit, die nicht überschritten werde darf. Auch wenn in Ihrem Fall anscheinend die von Ihnen zu erfüllende Arbeitszeit nur auf dem Papier existiert, kann sie jedoch für die betroffenen Firmen bzw. für Ihre Arbeitgeber unangenehme Nachfragen bedeuten und ggf. auch rechtliche Konsequenzen durch die öffentlichen Aufsichtsbehörden (bspw. Gewerbeaufsichtsamt) oder auch privaten Institutionen (Krankenkasse) nach sich ziehen.
  4. Grundsätzlich können Sie soviele Arbeitsverhältnisse schließen, wie Sie wollen, sofern Sie nicht über die gesetzliche Höchstarbeitszeit geraten und dies(e/en) Nebenjob sich durch den aktuellen Arbeitgeber genehmigen lassen. (Bspw. im Bereich des 400-Euro-Arbeitsverhältnisses: Die Annahme mehrerer Arbeitsverhältnisse, sog. Multi-Jobber).
    Es kann aber immer nur ein „Hauptjob“ (wenn auch auf dem Papier!) existieren.

Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist, ein Arbeitsverhältnis auf einer derartigen Basis zu beschließen und würde Ihnen eher dazu raten, einen Aufhebungsvertrag mit dem derzeitigen Arbeitgeber zu schließen.

Wie eingangs bemerkt, stellt diese Erörterung meine persönliche Einschätzung dar. Letztendliche Sicherheit kann nur ein Gespräch mit einem Arbeitsrechtler bringen, zu welchem ich Ihnen raten würde-sofern Sie weiterhin das Ziel verfolgen, die Beschäftigungsverhältnisse geheim zu halten.

Freundliche Grüße

Hallo,

ein schwieriges Thema. Spätestens bei einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger fällt das auf. Wenn es ganz sauber laufen sollte, müsste der neue Job für die überlappende Zeit auf Lohnsteuerkarte 6 laufen. Ansonsten wäre das Steuerhinterziehung. Mit Lohnsteuerkarte 6 werden ungefähr 50 % in Abzug gebracht. Es ist die sauberste Lösung.

Ansonsten doch mit beiden reden.

Viele Grüße,
Ulrike

Hallo Marika,
ich würde mich unter einem anderen Namen beim Finanzamt erkundigen. Natürlich mit Rufnummerunterdrückung.

Gruß
Christian R.

Hallo,

aus meiner arbeitsrechtlichen Erfahrung, halte ich Ihre Vorgehensweise für nicht empfehlenswert, da eine Zweitbeschäftigung IMMER vom aktuellen Arbeitgeber (bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist) zu genehmigen ist. Ein Verheimlichen ist NICHT möglich, da schon aus steuerrechtlicher Hinsicht zwingend an den neuen Arbeitgeber Mitteilung erfolgen muss. Er wird eine Gehaltsabrechnung ohne Vorlage der Steuerkarte nicht vornehmen (ohne Vorlage erfolgt Abrechnung ggf. über Steuerklasse 6). Es wäre ihm für den 1/2 Monat eine zweite Lohnsteuerkarte vorzulegen. Damit ist diesem klar, dass noch einer zweiten Beschäftigung nachgegangen wird.

Beste Grüße

Hi Xelaine,
klar kannst Du die neue Arbeitsstelle am 14. antreten, Du kannst soviele Stellen haben wie Du möchtest, musst ja auch alles versteuern und Sozialabgaben abführen. Dazu bräuchtest Du allenfalls eine zweite Lohnsteuer-Karte oder der neue AG rechnet den 1/2 Monat erst mit der nächsten Abrechnung ab.
Hoffe, das hilft weiter., Lg

Vielen Dank für Deine Antwort!

Nach neuem Stand ist es so:

Alter AG: Kündigung zum 30.11. und Freistellung

Neuer AG: ist eingeweiht, einverstanden und würde
mich einfach am 14. einstellen, wobei der
November über Lohnsteuerkarte 6 läuft. Die
Angestellte aus der Lohnabteilung sagte:
kein Problem, das ist ein normaler Vorgang.

Was sagst Du dazu? Ich weiß, ganz kosha ist es nicht.
Es geht mir auch nicht um das Geld, sondern es würde ein riesen Akt werden, sich mit meinem alten AG deshalb auseinander zu setzen :-/

Liebe Grüße

Marika