Liebe Mietrechtsexperten,
der Mietvertrag einer Wohnung begann bei Einzug zu einem 15. des Monats. Es wurde nun immer zum 15. des Monats die Miete bezahlt. Wenn man die Wohnung nun fristgerecht kündigen will, kündigt man sie dann zum Ende des Monats (natürlich mit 3 Monaten Frist) und zahlt an dem betreffenden 15. nur die halbe Miete, oder muß die Wohnungskündigung dann auch zu einem 15. bzw. 14. des Monats erfolgen?
Vielen Dank schon mal,
Patricia