angenommen ein Vertragsverhältnis hat am 01.12.2004 begonnen und soll nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden, muss dann zum 30.11.2005 oder aber zum 01.12.2005 gekündigt werden. Ist das überhaupt erheblich? Bei Recherchen stößt man auf beide Vorgehensweisen. Welches mag die richtige sein?
angenommen ein Vertragsverhältnis hat am 01.12.2004 begonnen
und soll nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden, muss dann
zum 30.11.2005 oder aber zum 01.12.2005 gekündigt werden. Ist
das überhaupt erheblich? Bei Recherchen stößt man auf beide
Vorgehensweisen. Welches mag die richtige sein?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Du schreibst, dass nach
Ablauf eines Jahres gekündigt werden soll. Daraus könnte man
schließen, dass eine Kündigung überhaupt erst nach dem 1.12.´05
gekündigt werden kann.
Es kommt darauf an, was in den Vertragsbedingungen steht und, falls
nichts dazu vereinbart wurde, um was für einen Vertrag es sich
handelt.
um „auf Nummer Sicher“ zu gehen würde ich im Zweifelsfall immer so formulieren:
Hiermit kündige ich meinen Vertrag Nr. xyz fristgerecht per 30.11.2005 oder zum nächst möglichen Zeitpunkt.