Kündigung zum Jahresende, Vertrag besteht aber länger

Hallo,
ich bin zum 31.12.2013 von meiner Firma aus betieblichen Gründen gekündigt.
Ich arbeite in einer der Außenstellen die zum 31.12.2013 geschlossen wird.
Es besteht keine Möglichkeit, dass die Firma mich weiterhin anderweitig beschäftigen kann.
Mein Arbeitsvertrag besteht jedoch einschließlich bis nächstes Jahr den 31.08.2014
Ist die Kündigung rechtens?

Danke vorab für die Antworten = )
Lg Svenja

Wenn definitiv keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung besteht, dann ist die Kündigung natürlich grundsätzlich auch rechtens.

Allerdings solltest Du hier in jedem Fall eine Kündigungsschutzklage einlegen - Vorsicht! Kurze Frist! - um wenigstens noch eine ordentliche Abfindung zu erstreiten.

Es kann doch aber nicht sein das der Vertrag zum 31.12.2013 gekündigt wird wenn mein Vertrag bis zum 31.08.2014 besteht!? Es ist ja keine Fristlose Kündigung!

Zitat der Kündigung:
„hiermit Kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhätnis fristgerecht zum 31.12.2013 hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“

Hallo,

Hallo,

Mein Arbeitsvertrag besteht jedoch einschließlich bis nächstes
Jahr den 31.08.2014

Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag ?

Lg Svenja

&Tschüß
Wolfgang

P.S.: Bitte den vorher antwortenden Troll ignorieren.

Moin,

um nochmal deutlicher zu fragen:

Wenn du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, steht in ihm etwas zum Thema Kündigung und wenn ja, was?

Gruß

TET

Es kann doch aber nicht sein das der Vertrag zum 31.12.2013
gekündigt wird wenn mein Vertrag bis zum 31.08.2014 besteht!?
Es ist ja keine Fristlose Kündigung!

Hi,

warum sollte die Kündigung nicht möglich sein auch - und gerade wenn sie fristgerecht ist?

Jeder Seite des Vertrages steht es frei zu kündigen. Es wird sicher auch im Vertrag stehen dass Kündigung möglich ist und wie die Fristen sind.

Stell dir vor du hättest ein Hammer-Super-Job-Angebot bekommen mit für dich superguten Konditionen und könntest den Job nicht annehmen weil du nicht kündigen könntest.

Es kann doch nicht sein dass ihr auf „gedeih und verderb“ durch den befristeten Vertrag aneinander gekettet seid und keine Seite könnte fristgerecht kündigen. Sowas wäre bestimmt sittenwidrig oder so.

Moin

Wenn man keine Ahnung hat, muss man hier nicht antworten.

Jeder Seite des Vertrages steht es frei zu kündigen. Es wird
sicher auch im Vertrag stehen dass Kündigung möglich ist und
wie die Fristen sind.

Vielleicht steht da was von Kündigung, vielleicht auch nicht. Zwingend ist das nicht.

Stell dir vor du hättest ein Hammer-Super-Job-Angebot bekommen
mit für dich superguten Konditionen und könntest den Job nicht
annehmen weil du nicht kündigen könntest.

Stell dir vor ein AG ist auf einen bestimmten AN für eine vordefinierte Projketlaufzeit angewiesen, verpflichtet diesen für ebendiese und dann macht der den langen Schuh und das Projekt kann nicht fertig gestellt werden.

Es kann doch nicht sein dass ihr auf „gedeih und verderb“
durch den befristeten Vertrag aneinander gekettet seid und
keine Seite könnte fristgerecht kündigen. Sowas wäre bestimmt
sittenwidrig oder so.

Oder eher nicht. Das ist durchaus Usus und eigentlich auch der Sinn befristeter Verträge.

Gruß

TET

1 Like

Hallo Svenja,
um dazu genauu was zu sagen fehlen mir entsprechende Angaben.
Pauschal kann ich aber sagen, ja, auch ein befristetes Arbeitsverhältnis kann man
u.U. vorzeitig kündigen
mfg
MT

Das weiß ich ja auch, jedoch ist er nicht fristgerecht zum 31.12.2013 wenn der Vertrag bis einschließlich 31.08.2014 geht. Man hat eine 3 monatige Kündigungfrist einzuhalten sprich Sie hätten mich erst nächstes Jahr Mai oder Juni kündigen können.

Sie könnten mich auch rein Theoretisch weiterbeschäftigen, da es noch meherer Stellen gibt bzw Arbeitsplätze, jedoch ist es einfacher die Leute zu entlassen, wie Sie weiter zu beschäftigen!