Peter Mustermann arbeitet bei seiner Firma seit 1,5 Jahren als Bäcker. Da er jetzt aber in einer anderen Firma arbeiten möchte, möchte er kündigen. In seinem Vertrag steht, dass er mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals. Was bedeutet dies genau? Das er z.B. im Januar kündigen muss, damit er am 01.04. einen anderen Job annehemn kann oder wie ist dies zu verstehen?
das heißt, daß die Kündigung spätestens 6 Wochen vor Ende des Quartals dem AG zugehen muß. Für das erste Quartal 2010 wäre das somit 6 Wochen vor dem 31.03., also der 17.02.
Allerdings halte ich die Kündigungsfrist für *sehr* lang - jedoch weiß ich nicht, ob hier TV für dieses Gewerbe greifen, wo so lange Fristen vereinbart sind.
Allerdings halte ich die Kündigungsfrist für *sehr* lang -
jedoch weiß ich nicht, ob hier TV für dieses Gewerbe greifen,
wo so lange Fristen vereinbart sind.
6 Wochen zum Quartal wird nicht unbillig und daher auch nicht zu beanstanden sein.
War übrigens früher mal die gesetzliche Kündigungsfrist.