Kündigung zum Quartalsende (6. Wochen Frist). Wann genau kündigen?

Hallo!

Peter Mustermann arbeitet bei seiner Firma seit 1,5 Jahren als Bäcker. Da er jetzt aber in einer anderen Firma arbeiten möchte, möchte er kündigen. In seinem Vertrag steht, dass er mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals. Was bedeutet dies genau? Das er z.B. im Januar kündigen muss, damit er am 01.04. einen anderen Job annehemn kann oder wie ist dies zu verstehen?

Gruß

Tobi

Auch hallo

mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Quartals.

Quartalsende wäre der 31.März, 6 Wochen vorher macht Mitte Februar

mfg M.L.

Hallo,

das heißt, daß die Kündigung spätestens 6 Wochen vor Ende des Quartals dem AG zugehen muß. Für das erste Quartal 2010 wäre das somit 6 Wochen vor dem 31.03., also der 17.02.

Allerdings halte ich die Kündigungsfrist für *sehr* lang - jedoch weiß ich nicht, ob hier TV für dieses Gewerbe greifen, wo so lange Fristen vereinbart sind.

Lesetipp hierzu:
http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfri…

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo

Allerdings halte ich die Kündigungsfrist für *sehr* lang -
jedoch weiß ich nicht, ob hier TV für dieses Gewerbe greifen,
wo so lange Fristen vereinbart sind.

6 Wochen zum Quartal wird nicht unbillig und daher auch nicht zu beanstanden sein.

War übrigens früher mal die gesetzliche Kündigungsfrist. :smile:

Gruß,
LeoLo

Danke schonmal.

Also könnte Peter, wenn er heute kündigt erst am 01.07. seinen neuen Job antreten oder?

Hallo nochmal,

korrekt!
Ein freundliches Gespräch mit dem AG, ob er ihn evtl. früher aus dem Vertrag läßt, kann man ja aber trotzdem führen.

Gruß
Christian

Hallo LeoLo,

danke für die Aufklärung. :smile:

Gruß
Christian