Liebe/-r Experte/-in,
in meinem arbeisvertrag steht:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist gemäß des Tarifvertrages für das Private Transport und Verkehrsgewerbe Hessen zum „SCHICHTENDE“ kündbar ist. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Fristen.
wie versteht Ihr das? darf man troz krankmeldung in der Probezeit zum schichtende kündigen???
oder verstehe ich da was falsch?
danke schonmal