Liebe/-r Experte/-in,
in meinem arbeisvertrag steht:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, während derer das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer frist gemäß des Tarifvertrages für das Private Transport und Verkehrsgewerbe Hessen zum „SCHICHTENDE“ kündbar ist. Hilfsweise gelten die gesetzlichen Fristen.
wie versteht Ihr das? darf man troz krankmeldung in der Probezeit zum schichtende kündigen???
oder verstehe ich da was falsch?
Tarifvertrag gilt vor gesetzlicher Regelung, wenn eine Betriebsvereinbarung besteht, gilt diese.
Ohne nähere Begründung (Kündigungsgrund) ist keine weitere Antwort möglich.
also theoretisch zum schichtende, von jetzt auf gleich?
da der AN schon seit vier wochen krank ist und mir dieses immer per sms mitteilt.
Telefonisch nicht erreichbar ist.
Könnte ich ihn also fristlos kündigen, wäre ja schichtende oder?
muss ich dann für die kündigung zum schichtende noch nichtmal eine begründung angeben?
der AN befindet sich im der vierten woche krank, ist telefonisch nicht erreichbar und regelt alles per sms.
Die Kündigung ist wirksam, da innerhalb der Probezeit. Ggf. ist mit einer Kündigungsschutzklage zu rechnen, falls der AN Rechtsschutz (z.B. Gewerkschaft) hat.
Hallo!
Ja, du kannst unter Einbehaltung der Kündigungsfrist auch während du krank geschrieben bist kündigen. Das darf der AG auch sofern es keine krankheitsbedingte Kündigung ist.
Ich denke mal mit Schichtende ist Monatsende gemeint. Selbstverständlich kann man in den ersten 6 Monaten (Probezeit) gekündigt werden oder selber kündigen.
Dabei spielt es keine Rolle ob man gesund oder krank ist.
Hoffe geholfen zu haben.
innerhalb der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen kündigen. gesetzlich 2 Wochen zu jedem Termin, Deinen Tarifvertrag kenne ich nicht. Wie lange bist Du denn krank? Grundsätzlich ist es nicht mehr verboten innerhalb von Krankheit zu kündigen. Die kündigen Dir auch nicht, weil Du krank bist, sondern aus anderen Gründen.Wie lange warst Du oder bist Du krank?
Hallo YnofearY,
man darf und sogar ohne Begründung.
Der AG muss nur dem Betriebsrat (wenn vorhanden) die Gründe angeben. Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz > wo kein Kläger, da kein Richter.
Gruß wannsee
Hallo,
ohne es genau rechtlich zu wissen, müsste es so sein, dass entweder zum Schichtende gilt oder aber sich die Frist um die Zeit der Krankschreibung verlängert. Es also vielleicht erst nach dem Ende der Krankschreibung gekündigt werden kann.
Gruß
Heja
Hallo, Typisch für Probezeiten ist, dass sich die Beteiligten kurzfristig trennen können. Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen steht näheres im Tarifvertrag.
Ich würde mich zuerst an den Personalrat/Betriebsrat wenden. Auch die zuständige Gewerkschaft kann weiter helfen. Gruß Malook
in der Probezeit kann zu jeden Zeitpunkt und auch ohne Begruendung gekuendigt werden.
Wenn man in der Probezeit krank macht, krank wird ist daas ein beguenstigter fall fuer eine Kuendigung.
Noch viel Erfolg
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihre Frage betrifft nicht mein Fachgebiet, mein Fachgebiet ist Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zur Verhütung von Unfällen und Berufserkrankungen.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise