kündigung zur miete

Guten Tag,mein Sohn hat am 01.10.2009
eine Wohnung bezogen nun will er raus (Alles alt zu teuer)Nun steht in Mietvertrag:Einzug 1.10.2009 bis 1.10.2011,mietvertrag kann dann verlängert werden oder 3monate kündigungsfrist. Ich lese es so wenn er nach 1Jahr ausziehen will hat er 3monatige kündigungsfrist.es kann doch nicht sein wenn er erst 3Monate da wohnt jetzt schon 3Monate weiterzahlen zu müssen. Wer weiß was ist wichtig

Hallo,
leider ist es so, dass er frühstens zum 01.10.2011 ausziehen kann. Kündigen muss Ihr Sohn 3 Monate vor Ablauf der Frist. Leider muss die Miete bis zum angegebenen Zeitpunkt voll bezahlt werden.
Bitte ziehen Sie jedoch den Mieterschutz-Bund zu rate, da sich gesetzlich einiges geändert hat zum 01.01.2010.

LG.

Velandra