Kündigung zurück nehmen trotz Nachmieter

Hallo,

Ich habe am 5.02.2010 mit folgendem Schreiben meine Wohnung gekündigt.

Kündigung
Sehr geehrte Frau …

hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der Mustermann Str. 35 in Musterstadt. Laut Vertrag ist diese Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten verbunden, da ich bestmöglichst zum 1.03 2010 das Mietverhältnis beenden möchte, werde ich aktiv eine Nachmietersuche initiieren.

Der Termin für die Übergabe der Wohnung wird vereinbart, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wurde. Für diesen Tag bitte ich auch um die Rückzahlung meiner Kaution und eventuell vorhandener offener Beträge aktueller Betriebskostenabrechnungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Am 8.02.2010 wollte ich einen neuen Mietvertrag zum 01.03. 2010 unterschreiben, der aber nicht zustandekam, da die Wohnung noch in Sanierung und nicht bezugsfertig ist.

Ebenfalls am 08.02.2010 hat meine Vermieterin einen Mietvertrag mit einem Interessenten über meine Wohnung zum 01.3.2010 abgeschlossen. Meine Dummheit, schon vor Vertragsabschluss meines neuen Mietvertrages, potenzielle Nachmieter zu meiner Vermieterin geschickt zu haben. Da mein Mietvertrag nicht zustande gekommen ist, möchte ich gern von meiner Kündigung zurücktreten.

Meine Frage:

Wie und wodurch wird der neue Mietvertrag des Nachmieters rechtsgültig? Welche Form muss der Vermieter mir gegenüber einhalten, z. B. muss ich vor Unterzeichnung benachrichtigt werden, dass ein Nachmieter gefunden wurde, wird ein Aufhebungsvertrag gemacht? Etc. Gibt es aufgrund der Formulierung meines Kündigungsschreibens Möglichkeiten von der Nachmietersuche zurückzutreten? Ist die Art des Vermieters ohne Rückfrage den neuen Mietvertrag abzuschließen korrekt.

Was ich möchte, ist, die Kündigung gänzlich zurückzunehmen, oder wenigstens die Kündigungsfrist von 3 Monaten auszureizen. Immerhin ist es Februar und ich hab keine neue Wohnung.

Vielen Dank
Goldfisch

hallo goldfisch, von sowat hab i keine ahnung.
ihr fragesteller müsst die experten genauer auswählen.
nix für ungut…gruß

hallo goldfisch, von sowat hab i keine ahnung.
ihr fragesteller müsst die experten genauer auswählen.
nix für ungut…gruß.

ja, lieber Goldfisch. Pech gehabt.

mfg
Gerhard

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Hallo,

du hast 3 Monate Kündigungsfrist und hast fristgerecht gekündigt.
Bitte belehre mich jemand eines anderen, abes es kann ja nicht sein, dass nur weil der vermieter früher einen Nachmieter findet, mann VOR Ablauf der Frist aus der Wohnung rausmuss…